Die ausgestorbenen Geschlechter.
Der Begriff und die geographische* Basis des Rheini-
schen Adels waren in den Zeiten der deutschen Reichs-
verfassung ein anderer und weiterer als jetzt.
Während darunter jetzt nur noch die der „preussischen
Rheinprovinz“ entstammenden oder darin seit längerer Zeit
angesessenen Adelsgeschlechter verstanden werden, rechnete
man bis zur französischen Revolution auch alle diejenigen
dazu, welche überhaupt den Ländern des alten rheinischen
Franziens (Francia rhenana) oder nach der Reichseintbeilung,
dem oberrheinischen, kurrheinischen sowie dem niederrheini-
schen Antheile am westfälischen Kreise angehörten, also den
Adel der Kurfürstenthümer Cöln, Mainz, Pfalz, Trier rheini-
schen Antheils, der Herzogtümer Jülich, Cleve, Berg, Gel-
dern, den Fürstentümern Aremberg, Essen, Mörs, Nassau,
Prüm, Salm und der übrigen zahlreichen zwischen ihnen lie-
genden Reichsgraf- und Herrschaften, Abteien, Reichsstädte
und reichsritterschaftlichen Territorien, im Ganzen an 200 reichs-
unmittelbare Gebiete auf einem Areal von etwa 1000 Quadrat-
meilen. Es ist dies der Standpunkt, von dem aus die älteren
Wappenbücher, Herolds- und genealogischenWerke von Sicb-
macher, Hattstein, Humbracht u. A. den rheinischen Adel
behandeln.
Der heutige Begriff schränkt ihn auf das Areal der
»preussischen Rheinprovinz“, also die Hälfte des alten rheinischen
' 1 *
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Frankenlandes, 500 □ Meilen ein. Es ist dies auch unser
Standpunkt.'
Kein Land in Deutschland, selbst Schwaben nicht aus*
genommen, „worin auf jeder Spanne Landes ein Bitter sass“,
hatte im Mittelalter eine so zahlreiche, unruhige, in ewigen
Fehden sich tummelnde Ritterschaft, wie der Rhein. Nirgend-
wo aber ist auch der Adel durch die Macht der Verhältnisse
in seinem Bestände, Besitze und Ansehen härter geschädigt
worden, als am Bheine.
Ausser der französischen Revolution, haben aber auch
ältere, zum Theil selbstverschuldete Verhältnisse zu dem ra-
schen Verfalle des rheinischen Adels beigetragen, welche hier
kurz erläutert werden mögen.
Vor Allem ein güterzerstörendes Erbrecht! Man kann
als historisch erwiesen annehmen, dass der gesammte rheinische
hohe Adel, also die Fürsten-, Grafen- und Edelherrn- (Dyna-
sten-) Geschlechter aus den Freien und höheren Gefolgsleuten
(antrustiones) des Frankenstammes hervorgegangen sind, mit-
hin die Erbfolge der Lex salica, d. h. die Vererbung des
Stammgutes (terra aviatica, terra salica) im „Mannsstamme“,
also mit Ausschluss der Weiber beobachtete. Ebenso unstreitig
ist aber auch, und schon durch die vielfachen Brudertheilun-
gen der Merovinger und Karolinger bewiesen, dass innerhalb
des Mannsstammes alle Söhne gleich theilten und ein Vor*
zug des ältesten Sohnes (das praecipuum nobile) ndr in sofern
anerkannt , wurde, dass derselbe seinen Antheil am väterlichen
Grundbesitz querst wählte, wenn also mehrere Güter vorhan-
den waren, in der Regel den Hauptsitz. Aber auch letzterer
gelangte zur Theilung und zwar in infinitum, sobald keine
anderen Güter vorhanden waren. Da das Lehenrecht eben-
falls ein gleiches Theilungsrecht der Männer am Lehen
vorschrieb, alles von der Mutter eingobrachte oder errungene
Gut aber auch der „Theilung mit den Töchtern“ unterworfen
war, so war schon beim hohen Adel ein so starkes Princip
der Wandelbarkeit des Grundeigenthums vorhanden , dass
mit dem Ausgange des Mittelalters der grösste Theil der
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Territorien, worin an diesem fränkischen Erbrechte festge-
halten wurde, zersplittert war.
Die landsässige Ritterschaft und der übrige niedere Adel,
aus den minder begüterten fränkischen Freien, zum grössten
Theile aber aus hörigen Ministerialen hervorgegangen, kannte,
insofern seine Erbfolge nicht etwa durch ein Landrecht oder
Statut des Landesherrn beschränkt war, nicht einmal den
Vorzug des Mannsstammes beim Allod. Er theilte absolut
gl ei oh unter den Kindern, männlichen wie weiblichen. Das
einzige Correktiv war der oft zwangweise durchgefuhrte Ein-
tritt der nicht zu versorgenden Söhne und Töchter in den
Clerus und der Verzicht, namentlich der sich verheirathenden
Töchter. Die rheinischen Adelsurkunden geben uns zahlreiche
Belege, in welchen ärmlichen Verhältnissen sich eine mit vie-
len Kindern gesegnete Ritterfamilie des 14. und 15. Jahr-
hunderts bewegte und welche verzweifelte Anstrengungen sie
machen musste, um den Standespflichteu zu genügen.
Erst im 16. Jahrhunderte, und zwar auf dem Wege des
eindringenden römischen Rechts, wurde man mit den Institu-
tionen des Fjpnilienfideicommisses und noch später — das
fränkische Rechtsgefühl sträubte sich sehr dagegen — mit
dem Majorate bekannt. Von den Vortheilen dieser die Theil-
barkeit des Grundbesitzes wesentlich beschränkenden Einrich-
tungen hat aber nur ein geringer Theil des rheinischen Adels
wirklich Gebrauch gemacht; der niederrheinische, namentlich
der jülich-cleve-bergische in erheblich stärkerem Verhältnisse
als der südrheinische, einmal wegen des raschen Aussterbens
der Familien überhaupt, dann aber auch, weil die geistlichen
Würden der südrheinischen Erzstifte dem dortigen Adel mehr
Vortheil zu versprechen schienen, als eine Aenderung ihres
alten Erbrechts.*)
*) Nach einer Untersuchung des Professors Mauernbrecher in Bonn
waren von den 480 Rittergütern der rheinischen Matrikel von 1831 vor
^er französischen Revolution 311 untheilbar und zwar als Fideicommisse
75, als Majorate 200, als ehemalige Staats- und Kirchengüter 36. "Von
diesen 311 untheilbaren Gütern kommen auf die drei nördlichen Regie-
rungsbezirke der Rheinprovinz 264, auf die beiden südlichen nur 47*
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/
Die Zahl der Adelsfamilien war am Rhein das Mittel«
alter hindurch eine ganz ungemein bedeutende. Nach der
Reformation tritt ein sich immer mehr verstärkendes Ausster-
ben ein.
Ausser den etwa 500 Burgen und befestigten Rittersitzen,
welche das Gebiet der Rheinprovinz noch heute anfweist und
deren Dichtigkeit in einzelnen Theilen z. B. an der Erft,
Roer, Niers eine ganz auffallende ist (3, 4, 5, 6 auf einer
□ Meile), war fast in jedem Dorfe irgend ein Burghaus, Hof
oder sonst charakteristisch bezeiclinete Anlage eines adeligen
Geschlechts. Einzelne Ortschaften zählen dieser Adelssitze
so viele, dass sie fast nur aus solchen bestehen. Namentlich
gruppirten sich um die landesherrlichen Burgen die Burg-
mannen, eine erbliche adelige Besatzung, in solcher Menge,
dass z. B. die trierische Landesburg Saarburg im XIV.
Jahrhunderte 10, Grimburg 28, Montabaur 35 erbliche Burg-
lehen, die zerstörte cölnische Burg Altenahr im J. 1794 noch
12 dergleichen aufwies. Ganz ähnlich hausten auf den Bur-
gen des niederen Adels die Ganerben, d. h. die Miteigenihü-
mer pro indiviso, dicht gedrängt, Haus an Haus, Zimmer an
Zimmer. Waldeck bei Lorch zählte 1315 24, Reifenberg am
Taunus 1400 30 Ganerben. Daher die Unterscheidungsnamen
der von einem Sitze sich nennenden, oft in Schild und Helm
ganz verschiedenen Geschlechter: die Marschälle, Walen,
Stumpfen, Walpoden, Gauer, Ywan, Früchte, Korb, Schlag-
wig, Heiden, Mulieh etc. 'alle von einem und demselben
Waldeck an derWisper, daher die Mannigfaltigkeit der heral-
dischen Beizeichen, Brisuren, die wunderbaren Zusammen-
stellungen in den Wappen dieser Geschlechter.
Man kann annehmen, dass überhaupt im Gebiete der
Rheinprovinz 2 altfürstliche Häuser (Pfalz und Lothringen),
50 altgräfliche, 200 dynastische (wovon ein grosser Theil auch
die fürstliche und gräfliche Würde erreichte) und 1800 b»
2000 Geschlechter des niederen ritterlichen Burgmanns-, über-
haupt des lehenbaren Uradels stammgesessen oder hegütert
waren.
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Davon war der gesammte fürstliche und gleiche, sowie
der grösste Theil des dynastischen Adels (der sogen, hohe
Adel) von jeher reichsfrei und unmittelbar und erlangte, in-
sofern er die Aufstellung der Reichsmatrikel im XV. Jahrh.
noch erlebte, die Reichsstandschaft. Der ganze niedere Adel
dagegen war ursprünglich in der Regel landsässig.
Jedoch bildete sich, anschliessend an die ältere Reichs-
ritterschaft in Schwaben und Franken, im XVI. Jahrhundert,
durch die Reformation und den Widerstand gegen die straffere
Territorialhoheit der Landesherrn, namentlich der geistlichen
Fürsten, begünstigt, eine rheinische Reichsritterschaft, welche
nach der Constituirung der trierischen Ritterschaft 1719 als
Canton Niederrhein, aus einem respektabeln Corpus von drei
Cantonen Ober-, Mittel- und Niederrhein mit etwa 150 Fa-
milien und 100 auf die Rheinprovinz fallenden Territorien mit
voller Reichsunmittelbarkeit bestand.
Ueber den Bestand und die Vertheilung des Adels in der
Rheinprovinz vor der französischen Revolution eine bestimmte
Angabe zu machen, fällt sehr schwer. Einmal, weil dieselbe
Familie wegen eines Territoriums reichsständisch, wegen eines
zweiten reichsritterschaftlich, wegen eines dritten landsässig,
häufig wegen dieser Qualitäten beim Reichskammergerichte
im Prozess begriffen war. Dann aber auch, weil der niedere
Adel durch sein Unterthans- oder Lehensverhältniss verschie-
denen Landesherrn zugleich unterworfen war und mit seinem
Grundbesitze so häufig wechselte, dass jetzt nur sehr schwer be-
stimmt werden kann, ob diese oder jene -noch existirende
Familie zu irgend einer Zeit in diesem oder jenem Territo-
rium wirklich angesessen gewesen sei.
Von den 250 Familien des alten rheinischen hohen Adels
waren vor der französischen Revolution etwa noch 40 Fami-
lien — die meisten nur in weiblicher Stammesfolge — mit
etwa 50 reichsständischen Territorien vorhanden. Von den
150 Familien der Reichsritterscbaft blühten noch etwa 50 mit
100 Territorien.
Das Kurfürstenthum Trier (120 □Meilen) hatte in seiner
Blüthezeit unter Erzbischof Balduin, Mitte des XIV. Jahrhun-
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derts, etwa 1500 Vasallen, worunter etwa zwei Drittel der
Itheinprovinz angehörten. Nach einem sehr genauen Ver-
zeichniss des trieriaehen Kanzlers Peter Mayer vom J. 1537
waren damals hiervon schon 1000 Geschlechter (5 fürstliche,
48 gräfliche, 118 dynastische und 848 des niederen Adels)
ausgestorben. Im Jahre 1599 zählte der trierische Lehenhof
nur noch 17 gräfliche, 8 dynastische und 115 adelige Vasallen,
nur zwei Jahre später 8 Grafen, 3 Dynasten und 162 Va-
sallen, worunter bereits ein Drittel bürgerlich war. Das Kur-
fürstenthum Göln, exclusive des Herzogthums Westfalen, hatte
1670 350 adelige und bürgerliche Vasallen auf fast ebenso
vielen Bittersitzen. Davon waren 1794 noch vorhanden 116
Vasallen auf 120 landtagsberechtigten Gütern.
Der Ritterzettel von 1610 berief 270 Edelleute des Her-
zogthums Jülich und 150 Edelleute des Herzogthums Berg
zum Landtag. Das Herzogthum Cleve hatte 1737 50, dage-
gegen 1794 nur noch 10 adelige Landstände. Als das Her-
zogthum Geldern 1713 an Preussen kam, zählte es 5 Ge-
schlechter des Herrnstandes und 55 Landstände der Adels-
bank, 1782 aber nur noch 44 Adelsfamilien. Der Lehenhof
der Fürstabtei Prüm bestand 1222 aus einem Fürsten, 15
Grafen, 19 Edelherrn und etwa 100 Ministerialen, 1794 wa-
ren nur noch 24 adelige Lehenleute vorhanden. Die Grafen
von Nassau hatten 1428L in drei Linien 229 Vasallen, die
Grafen von Sayn im XVII. Jahrhundert überhaupt 217, die bei-
den Grafschaften Sponheim 1482 117 (2 Grafen, 5 Dynasten
und 112 des niederen^ Adels), die Grafen von Wied im XV.
Jahrh. 88, die Grafen von Dietz 1388 61, die Grafen von
Katzenellenbogen 1479 60, die Dynasten von Kempenich 1860
77, im J. 1425 nur noch 32 Lehenmannen.
Ganz ebenso rasch wie der hohe und der ritterbürtige Adel
starben auch die städtischen und patrizischen Geschlechter aus.
Die Reichsstadt Cöln hatte nach der Vertreibung seiner alten rit-
terlichen Stadtgeschlechter im j. 1396 allmählig aus den reichen
Handelsfamilien ein neues Patriziat gebildet, welches in Verbind-
ung mit dem in der Stadt sich niederlassenden, eingewander-
ten Adel etwa 150 Familien zählte. Davon waren 1794 nur
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»och 38 Geschlechter, worunter 12 rathsfähige, vorhanden.
In Aachen bestanden 1794 noch 30 Patrizier, worunter 9 re-
gimentsfähige.
Schon seit dem XV. Jahrhundert (es liegt bereits ein
rheinischer Adelsbrief von 1442 vor) trat dem Uradel am
Rheine auch ein „Briefadel“ hinzu, meist von Kaiser und Reich
geadelte Schöffen- , Beamten- und Militärfamilien aus den
Reichsstädten und Landesterritorien. Ihre Zahl nahm im XVII.
und XVIII. Jahrhunderte ganz in demselben Maasse zu, als der
Uradel ausstarb. Man kennt etwa 300 solcher rheinischer
Briefadelsfamilien, wovon beim Eintritte der französischen Re-
volution etwa noch die Hälfte vorhanden war, weniger im
Grundbesitze, als in den Hofchargen, Callegien und Militär-
contingenten der Landesherrn.
Nach dem Kataster des Erzstifts Cöln von 1669 besass
der Clerus ein Drittel, der Adel ebenfalls ein Drittel der be-
bauten Bodenfläche. In den Rest tfceilten sich die Städte und
Landgemeinden.
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II. Die noch blühenden Geschlechter.
Die Nähe von Frankreich, die von ihm gegen das deutsche
Reich geführten Kriege, der Einfluss seines Hofes, seiner
Literatur und Sitten hatten schon seit dem Anfänge des XVII.
Jahrhunderts, wie überall in Deutschland, so namentlich am
Rheine verderblich auf den Adel eingewirkt. Obgleich Lud-
wig XIV., der schlimmste Feind des Reiches, die Länder und
Ländchen der rheinischen Reichsstände und Reichsritter ver-
wüstete, brandschatzte und mit seinem Reiche zu reuniren
strebte, ahmte nicht nur der rheinische Fürst den Prunk und
die Etikette seines Hofes, den Absolutismus seiner Regierung
und die lockeren sittlichen Grundsätze, welche sein Regiment
ringsnm verbreitete, aus allen Kräften nach, sondern auch
der Landedelmann verwandelte sein unabhängiges, dem Gan-
zen nutzenbringendes und die Person ehrendes Landleben in
eine von den Launen der Höfe getragenen Cavaliercarriere,
welche den gänzlichen Verlust des alten adeligen Sinnes und
vielfach auch den körperlichen, x geistigen und vermögensrecht-
lichen Verfall der Familien nach sich zog.
Die französische Revolution fand daher am Rheine, na-
mentlich in den geistlichen Territorien so viele preeäre staat-
liche und sociale Existenzen, einen von Oben nach Unten so
stark durchwühlten Boden vor, dass es nur eines Slosses be-
durfte, um diese morschen Zustände völlig über den Haufen
zu werfen. Es ist gewiss eine Wohlthat für die Rheinlande
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gewesen, dass der Herrschaft von beinahe 200 Landesherrn,
jede mit verschiedener gerichtlicher und administrativer Or-
ganisation, eigenen Finanz- und Zollwesen und mit staatlichen
Prätensionen, zu denen die Kleinheit dieser Gebiete den lä-
cherlichsten Gegensatz gewährte, mit einem Schlage ein Ende
gemacht wurde.
Durch die französische Occupation des linken Rheinufers
verloren sämmtliche Reichsstände* daselbst ihre politische Selbst-
ständigkeit und Alles, was ihnen dort an Gütern, Renten und
Einkünften gehört hatte. Die geistlichen Landesherrn hörten
ganz auf und die weltlichen verwies der Lüneviller Frieden
1801 und der Reichsdeputationshauptschluss 1803 auf Ent-
schädigungen im Innern von Deutschland an.
Die Reichsritterschaft verlor ebenfalls ihre politische Be-
deutung, behielt aber ihren Grund und Boden. < Ebenso der
niedere landsässige Adel. Beiden wurden die herrschaftlichen
Rechte, die Titel, Vorrechte, das besondere Erbrecht und alle
Einkünfte, Leistungen und Vortheile, welche aus dem Hörig-
keits-, Unterthanen-, Lehens-, Erbpachtsverbande entsprangen,
genommen, dagegen der selbstbewirthschaftete Grund und
Boden, mit^Einschluss der Lehengüter, welche ihnen von den
Landesherrn verliehen waren, ganz frei belassen. Es wurde
also der Edelmann ein ebenso unabhängiger Eigenthümer, wie
sein höriger Hofmann. Diöse Veränderung seiner national-
ökonomischen Stellung würde dem rheinischen Adel vielleicht
dieselbe Vortheile gebracht haben, wie sie der mittlere und
kleinere Landeigentümer am Rheine , heute geniesst, wenn
nicht der Verlust der Standesvorrechte, der Wegfall der geistr
liehen Pfründen und der Sinecuren an den Höfen, die Gleich-
heit vor dem Gesetze, in der Erbfolge der Kinder und die
aus diesen Ipstitutionen entsprungene gänzliche sociale Um-
gestaltung in den Rheinlanden, vor Allem das Uebergewicht,
welches die Städte, der Handel und die Industrie über den
ländlichen Grundbesitz erlangten, dem Adel den Aufenthalt
in seiner Heimath verleidet hätten.
Unmittelbar nach der französ. Occupation wanderte ein gros-
ser Thcil des rhein» Adels aus. Der reichsritterscbaftliche, meist
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sijdrhemische wandte sieb nach Oesterreich, der niederrheinisebe
folgte seinen pfälzischen und preussischen Landesherrn nach
Bayern und Westfalen. Wer es möglich machen konnte,
▼erlegte wenigstens seinen Wohnsitz auf das rechte Rhein-
ufer.
Kaiser Napoleon I. hob zwar das republikanische Verbot
des Gebrauchs von Adeistiteln wieder auf, versuchte die Ein-
führung einer französischen Aristokratie durch Verleihung von
Domanialgütern und Adelstiteln an seine Marschälle, Generale
und hohen Civilbeamten, restituirte auch den zurückgebliebe-
nen alten Adelsgeschleohtern durch die Revolution entzogene
Güter. Dennoch ist in der Zeit der französischen Occupation
1794—1815 von einem rheinischen Adel weder politisch noch
social kaum mehr die Rede.
Erst Preussen gelang es in echt conservativer Weise die
Trümmer dieser alten Aristokratie zu sammeln und in den
Wurzeln dieses im XVIII. Jahrhunderte vermoderten, durch die
Stürme der französichen Revolution gänzlich zu Boden ge-
schleuderten, einst so stolzen Baums neues Leben zu er-
wecken. *
Die ersten Versuche der Wiederherstellung einer rheini-
schen Provinzial- Verfassung auf Grund der Organisation der
Landstände in den alten Territorien misslangen. Die Ein-
richtungen derselben waren so ungleicher Natur, mit den
Bedürfnissen der Neuzeit so wenig vereinbar, die Zahl der
Berechtigten in vielen Landestheilen auch eine so kleine, dass
man eine direkte Anknüpfung an die früheren Zustände auf-
gab und 1824 eine allgemeine rheinische provinzialständiscbe
Verfassung einfübrte, welche zwar das frühere Repräsentations-
recht des rheinischen Adels berücksichtigte, in der Form sich
aber den Landständen der alten preussischen Provinzen an-
schloss. Im ersten Stande des rheinischen Provinziallandtags
fanden die auf dem rechten Rheinufer übrig gebliebenen,
mediatisirten Reichsstände ihren Platz. Für den zweiten Stand,
die Ritterschaft, wurde ein vorher am Rheine unbekanntes
Institut, das Rittergut, eingeführt, die Wählbarkeit zum Land-
tage nämlich von dem Besitze eines früher reichsritterschaft- x
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liehen oder landtagsfähigen Gute, von welchen an Grundsteuer
mindestens 75 Thaler entrichtet wurden, oder durch die Gnade
des Landesherrn zum Bange eines Ritterguts erhobenen grös-
seren Landbesitzes 'abhängig gemacht. Die Matrikel, welche
1831 in Folge dieser Provinziallandtagsverfassung aufgestellt
wurde, ergab 4 Mitglieder des ersten Standes, d. h. zwei Li-
nien des fürstlichen Hauses Wied und zwei Linien von Solms,
welche Virilstimmen erhielten und 460 Rittergüter, welche
zum zweiten Stande wählten.
Ein weiterer Schritt zur Aufrichtung'des Adels in den Rhein-
landen war das im J. 1837 vom Staatsoberbaupte genehmigte
autonomische Statut für den alten ritterbürtigen Adel der
Rheinprovinz. Diejenigen Adelsfamilien, welche vor der Ein-
führung der französischen Gesetzgebung eine eigene Dispo-
sitionsbefugniss für Etbfälle, also eine Beschränkung des glei-
chen Theilungsrechts der Kinder durch Fideicommis, Majorat
oder sonstige väterliche Disposition gehabt hatten, erhielten
dieselbe unter der Bedingung wieder, dass für die standes-
mässige Erziehung, Abfindung und Aussteuern der übrigen
Kinder, sowie die Versorgung der überlebenden Ehegatten
gesorgt würde. Indessen sind diesem Statute und der damit
verbundenen Stiftung der rheinischen ritterbürtigen Ritterschaft
nur etwa 30 Familien beigetreten.
Nach der auf officiellen Angaben beruhenden Handma-
trikel der Rittergüter des preussischen Staats von Rauer wa-
ren 1857 in der Rheinprovinz 4 Standesberren, nämlich drei
ehemalige Reichsstände (Media tisirte) : die Fürsten von Wied,
von Solms-Braunfels und von Solms-Lich und ein preussischer
Standesherr (seit 1821) der ehemals reichsritterscbaftliche
Graf von Hatzfeld-Wildenburg und Schönstein, dann auf 461
landtagsfähigen Rittergütern 318 adelige, 148 bürgerliche und .
26 ausländische Besitzer angesessen. Am dichtesten war der
Rittergutsbesitz in den drei nördlichen Regierungsbezirken
(415), sehr schwach in den beiden südlichen (46). Das Areal
sämmtlicher Besitzungen , standesherrlicher wie ritterlicher
Natur betrug 415,000 Morgen oder 19 DMeilen, also ^26 der
Bodenfläche der ganzen Provinz.
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Doch ist noch immer ein, wenn auch im Areal unbe-
deutender Adelsbesitz ausserhalb der Matrikel vorhanden,
nämlich derjenige, welcher trotz der sehr nachsichtigen Hand-
habung des Begriffs Kittergut (es giebt deren von noch nicht
100 Morgen) wegen seiner Kleinheit nicht zur Aufnahme
gelangte und derjenige, welcher von den rheinischen Adels-
, familien in neuerer Zeit wieder zusaihmengekauft worden ist
Gleichzeitig mit der Zusammenstellung der Ritterguts-
matrikel versuchte die preussische Regierung in den Jahren
18*7/ 32 auch die Errichtung einer Adelsmatrikel für die Rbein-
provinz, um auch diejenigen Adelsfamilien zu constatiren,
welche ausserhalb d^r landständischen Vertretung in der Rhein-
provinz vorhanden waren. Jndessen ist diese Adelsmatrikel
nur ein Versuch geblieben, da schon eino Vergleichung mit
der Matrikel der Rittergüter den auffälligen Mangel zeigt,
dass nicht einmal die in letzterer verzeichneten Familien, von
den Ausländern abgesehen, in der Adelsmatrikel enthalten
sind. Familienstolz, Abneigung gegen eine in der Matriku-
lirung erblickte staatliche Bevormundung, gegen den Zwang
der Legitimation zur Führung eines Adels- oder höheren
Prädikats hielt manchen rheinischen Edelmann davon ab, sei-
nen Namen in der Matrikel zu verzeichnen.
So enthält die ursprüngliche Adelsmatrikel im Ganzen
nur 300 Geschlechter, nämlich 20 Grafen, 95 Freiherrn und
185 einfache Edelleute. Dazu sind durch spätere Eintrag-
ungen bis 1843 noch 2 Grafen, 9 Freiherrn und 37 Edelleute
hinzugetreten. Ausser der Unvollsfändigkeit leidet die Matrikel
aber noch an dem Fehler, dass sie nur ganz vorübergehend
in der Rheinprovmz ansässige, z. B. eine grosse Anzahl west-
fälischer, selbst altpreussischer Familien aufgenommen hat.
Schreiber dieses hat sich der sehr mühevollen Arbeit
unterzogen auf Grund amtlicher ijnd Privatmittheilungen eine
revidirte rheinische Adelsmatrikel aufzustellen, welche für das
Jahr 1869 als im Gebiete der Rheinprovinz theils angesessen,
theils wohnhaft, noch folgende (Jarin ursprünglich heimische,
d. h. nicht erst etwa in neuerer Zeit zugezogene auswärtige
Geschlechter nachweist: 9 fürstliche Familien, 30 Grafen, 88
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Freiherren und 160 einfache Adelsgescblechter. Davon gehö-
ren dem alten rheinischen hohen Adel 9, der alten rheinischen
Reichsritterschaft 30 (worunter bereits einiger Briefadel), der
alten rheinischen landsässigen Ritterschaft 50, der Rest von
beinahe 200 Familien gehört dem städtischen Patriziat und
dem Briefadel an.
Es sind also, um schliesslich einen Vergleich mit dem
ursprünglichen mittelalterlichen Bestände zu ziehen, vom hohen
rheinischen Adel von 2ö0 Familien nur noch 9, von 20Ö0
ritterlichen nur mehr 80, also kaum 4 Prozent, dagegen von
dem erst nach dem Mittelalter sich bildenden Patriziat und
Briefadel mit 600 Familien zur Zeit noch 200, also ein Drit-
tel, vorhanden. Einige Geschlechter des hohen Adels und
eine ziemliche Zahl des ritterlichen und Briefadels blühen
noch zerstreut in Süddeut9chland, Oesterreich, Württemberg,
Bayern, auch in Westfalen. Traurig endeten in neuester Zeit
einige uralte Ritterfamilien in der Eifel und im Bergischen.
Andere Adelsgeschlechter haben unter Verzichtleistung auf
ihre adeligen Prädikate ihrem früheren Stande abgesagt.
Eine spätere Abhandlung wird sich mit der kulturhisto-
risch interessanten Frage beschäftigen, welche Stellung der
rheinische Adel zu den Interessen der Rheinprovinz und zum
Staate genommen bat.
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Schachfiguren im Wappen,
Von
<$. (S>r.
Die Abbildungen der Figuren zu diesem Artikel sind am Schlüsse d, Heftes.
2
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Die Untersuchungen über das heraldische Roch, welche
in jüngster Zeit der Gegenstand mehrfacher Erörterungen
sowohl in der Zeitschrift, wie in der Vierteljahrsschrift des
Deutschen Herolds waren,*) haben die Frage von Neuem in
mir wachgerufen: ob denn das Roch allein, wie jetzt allge-
mein angenommen wird, der Ehre werth gehalten worden
sei, als Wappenbild zu figuriren. Dass es vorzugsweise be-
liebt gewesen, erklärt sich aus der symbolischen Bedeutung,
welche das Mittelalter dem Roche beilegte. Schon Cessolis,
ein französischer Dominicaner im Anfänge des XIV. Jahrb.
in seinem „über de moribus hominum et de officiis nobilium
super ludo latrunculoruhn sive scaccorum* schreibt:**) „das
„roch sol sein ein ritter, sitzend auf einem ross mit einer val
„(vale, völ lat. velum = Decke, Mantel) und sol ufhaben ein
„gugel (Kappe, Kaputze) mit einem v6hen (buntes Pelzwerk)
„underzogen und sol ein reis haben in seiner hand und be-
deutet viczthum und legaten desFürsten.“ Eben-
*) Die (!) heraldische Schachroche. Hit besonderer Beziehung auf
das Rochow’sohe Wappen. Yom Archivrath von Mülverstedt in Magde-
burg. Mit zwei Holzschnitten und zwei Steindrucktafeln. Heft 2. 1872
der Yiertelj ahreschrift.
Der (!) Roch. Zur wissenschaftlichen Entscheidung einer heraldischen
Streitfrage von Dr. A. van der Linde aus Haarlem. Heft 4. 1872 der V.-
Sohrift. Der (!) heraldische „Schachroche“, von C. Chi. Frhm. v. Reitzen-
stpin. No. 5 und 6. 1873 der Zeitschrift.
**) Müller und Zamcke. Mhd. Wörterbuch b. d. W* Roeh. ,
2 *
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20
so heisst es in einer zu Frankfurt a. M. im Jahre 1536 in Quart
herausgekommenen , mit Illustrationen ausgestatteten Schrift r
'welche den Titel führt: des alten ritterlichen Spiels des
Schachzabels *) gründliche Bedeutung und klarer Bericht, das«
selbig künstlich zu ziehen und zu spielen. Mit einem Zusate
etlicher besondern Meisterstück nach der Current, welschen
Art und Hutten, desgleichen etliche besondere Reguln de»
Schachziehens, vormals nie ausgegangen:
Wie die Rach sollen sein.
Darum heb ich ein andres an,
Und sag wie jeglich Rach soll stan,
Auf einem ritterlichen. Pferd,
Dann ist es aller Ehren werth
Und b’deutet uns ein Landvogt schon,
Der dienen kann königlicher Krön. .
Und an einer andern Stelle:
Das Rach das mag von Statt nit gan,
Also musz es gleich ruhen stan,
Bis dasz bei ihm geraumet wird
Und es an seim gang niemand irrt.
Und wann es dann kommt an die Weid (Ausgang),
So ist es dann in rechter Zeit,
Was Stein dann immer vor ihm stat,
Dasz es Gwalt darüber zu richten hat,
Wie fern oder nah dasselb sey,
Auf dasz man merken so 1 1 dabei
DenLandvogt, der sein Gewalt soll führen,
Nit weiter, dann sich thut gebühren,
Und wenn das Rach im Winkel stat,
Alsdann es nunmehr zween Weg hat,
Bei jeder Spang gar durch das Brett,
So viel es blosz Feld vor ihm hätt.
*) Z&bal, ahd. = Spielbrett (eigentl. Würfel), Qraff, ahd, Spraok«
sohatz Y. 579. (lat. tabula?)
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21
Und wann es dann an d’ Mitten kommt,
So sind ihm da vier Straszen graumt
Zur rechten und zur linken Seit,
Hinter, für sich, ist kein Beit, (Hinderniss)
Da mag es seinen Wandel haben,
Der Landvogt straft die bösen Knaben,
Er belohnt das Gut und straft .das Bös
Und macht daraus wenig Getös.
Die Symbolik des Mittelalters sab also im Boche das
Sinnbild landvogteilicher Gewalt d. h. der Berechtigung, im
Hamen des Landesherrn Recht zu sprechen und zu strafen,
und wie allgemein bekannt diese symbolische Bedeutung da-
mals war, beweisen viele darauf bezügliche Stellen in den
Minnesängern.*) Es ist daher kein Wunder, wenn dp* Roch
mit Vorliebe zum Wappenbilde genommen ward und eine
zahlreiche Gruppe von Wappen, die zum Theil redende Wap-
pen sind, bildet**) Aber eine eigentümliche Erscheinung
wäre es, wenn gerade nur diese eine Schachfigur Aufnahme
in die Heraldik gefunden hätte. Mag die ihr beigelegte sym-
bolische Bedeutung immerhin ihr einen Vorzug verschafft
haben, so legt doch gerade das häufige Vorkommen derselben
in W,, sowie die grosse Verbreitung und Beliebtheit des
Schachspiels während des Mittelalters die Vermutung nahe,
dass auch andere Schachfiguren gleiche, wenn auch vielleicht v
weniger ausgedehnte Verwendung gefunden haben, und Nach-
forschungen dürften meiner Ansicht nach kaum ohne Resul-
tate bleiben. Hierbei muss, wie sich von selbst versteht, von
*) Mtflldr und Zarncke'l. c.
' **) Die im Eingänge erwähnten Untersuchungen führen eine Menge
•Wv welche ein Jtoeh fahren, auf, ohne ‘jedoch sie zu erschöpfen ; denn
aus Siebmacher allein kann ihre Anzahl noch bedeutend vermehrt wer-
den, z. B. die Carletten (III.. 165) — Dörrer (I. 205) — ‘ Hinderkircher
(Ili. 165) — Immerseel (V. Anh. 33) — Loch (II. 55) — Wisendangen
i(V. 179) — Yllnow (II. 141, Jllnow Y. 185) — u. s. f. Ich bemerke
nooh, dass die S. 63 der Vierteljahrsschrift Heft 2. 1872 genannte Mar-
garethe Töntelin oder Tänzelin der Familie Tänzel . von Trazbach ange-
h$rt (cf. Brandis Ehrenkränzlein No. 208 J.
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der ältesten Form, in der das einseine W. erscheint, ausge-
gangen, und dieses sodann mit den damals üblichen Schach-
figuren verglichen werden. Auch eine etymologische Unter-
suchung des Namens, der zu dem W. gehört, ist erforderlich;
häufig verbirgt sich in demselben ein Wort, dessen Bedeutung
entweder völlig verloren gegangen ist, oder nur in engem
Umkreise verstanden wird, und es kommt ein Namenwappen
zum Vorschein, wo die Wenigsten ein solches vermuthen.
Da vielleicht der eine oder andere Leser dieser Zeitschrift
durch Vorstehendes angeregt werden dürfte, nach anderwei-
tigen Schachfiguren in Wappen zu forschen, habe ich aüf
beigefügter Tafel Abbildungen von Schachfiguren wiederge-
geben, wie sie in den Illustrationen der oben erwähnten Schrift
über den „Schachzabel“ dargestellt sind. Die Schrift ist aller-
dings verbältnissmässig jung (1536); indess können wir doch
annehmen, dass die abgebildeten Figuren in der für jede
einzelne typischen Form seit Jahrhunderten gebraucht wurden,
wie ja die heut üblichen Formen uralt sind. Auch zeigt sich
das Festhalten des typischen Charakters darin, dass er in der
dreifachen Darstellung, welche die genannte Schrift gibt, bei
jeder einzelnen Figur sehr deutlich hervortritt, wenn gleich
die Verschiedenheiten der unwesentlichen Verzierungen sehr
mannigfaltig sind.
Die Illustrationen im ^Scbachzabel“ sind nun in der Weise
gehalten, dass jede Figur als diejenige Person dargestellt ist,
welche sie durch ihre Benennung bezeichnet, und dass sich
zu Häupten derselben auf jeder Seite je eine Abbildung der
betreffenden Schachfigur befindet; es ist also der König als
wirklicher König abgebildot, und rechts und links des Kopfes
stehen die Fig. 1 und 2, — diV Königin mit Fig. 3 und 4,
— der Alte (Läufer) als alter Mann mit Fig. 5 und 6 — der
Bitter (Sprenger, Rössel) mit Fig. 8 und 17 — das Roch
in der oben beschriebenen Darstellung eines Landvogts mit
Fig. 9 und 10 — der vende (Bauer) als Bauersmann mit
Fig. 11 und 12.
Ausser diesen Figuren wird noch die Darstellung eines
Schachbrettes mit schwarzen und weissen Feldern gegeben,'
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letztere mit Buchstaben in abgewechselten Farben bezeichnet
und neben dem Schachbrette sind nochmals Schachfiguren in
der Form, wie sie 13 — 18 der Tafel wiedergegeben sind, dar-
gestellt und als das, was sie vorstellen, erklärt.
Wenn ich vorhin sagte, dass der typische Charakter der
einzelnen Figuren in jeder der drei Darstellungen zu erkennen
ist, so lässt sich anderer Seits doch nicht in Abrede stellen,
dass die Verzierungen und Verschnörkelungen das Verständ-
niss sehr beeinträchtigen, auch wohl ganz vernichten können.
Dazu kommt aber noch, dass manche Figur mit andern Ge-
genständen grosse Aehnlichkeit hat; ist also die Bedeutung
derselben nicht mehr bekannt , dann kann es sehr leicht ge-
schehen, dass ein Wappenbild, welches ursprünglich eine
Schachfigur war, später als das angesprochen wird, welches
der letztem nur ähnlich war. Wie leicht konnte z. B. aus
Fig. 1, 3, 2, 4 ein Becher oder sonstiges Gefass werden; es
dürften nur die mittleren Spitzen und Zinnen weggelassen
werden und ein Pocal war fertig. Die Vermuthung ist daher
wohl gerechtfertigt, dass hinter manchem Wappenbilde, wel-
ches jetzt als, Gott weiss was?, erklärt wird, eigentlich eine
Schachfigur steckt
Dass aber wirklich auch andere Schachfiguren, als das
Roch, zu Wappenbildern gedient haben, habe ich bei nur
oberflächlichen Betrachtungen an einigen Beispielen erkannt.
So findet sich Siebm. IL 90 das W. Peihlstein. Nun heisst
aber mhd. bil *) u. A. „jede Art des Kampfes im Ernst und
Scherz“; namentlich als Kampfspiel kommt es oft vor. Der
Name Peihlstein bedeutet also nicht mehr und nicht weniger
als „Spielstein“. Vergleichen wir damit das Wappen
(Fig. 19), so glaube ich, können wir unbedenklich die Wap-
penbilder als Spielsteine ansprechen, und zwar als „Schach*
bauern, Venden“, da sie das charakteristische Merkmal der-
selben, die einfache eylindrische Form, oben mit einem Knopfe,
sehr deutlich aufweisen. Das Wappen ist daher ein redendes.
Kn ähnlicher Fall tritt uns in dem Wappen Bilerhiet
(S. II. 36) entgegen. Auch hier erklärt die Sylbe bil die
*) Müller und Zarnoke b. d. W.
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beiden säulenartigen Figuren des Wappens als Schachbauern,
Venden. dieses Wappen ist aber darum höchst interessant,
weil es möglicher Weise zweierlei Schachfiguren enthält.
Sind nehmlich die beiden äussern Figuren wirklich Schach-
figuren und zwar Bauern, was doch höchst wahrscheinlich
ist, so ist es auch die mittlere, die aber, ihrer verschiedenen
Form wegen, eine andere sein muss. Ich bin gar nicht ab-
geneigt, in derselben einen König zu sehen ; wir hätten also
hier ein Wappen vor uns, welches einen (Schach-) König
zwischen zwei (Schach-) Bauern zeigt.
Weniger wahrscheinlich, aber doch immerhin möglicher
Weise, sind auch die den Peihlstein’schen ganz ähnlichen Fi-r
guren im Wappen Schilling (S. III. 186) gleichfalls Venden;
bedeutet doch das Wort Schilling mhd. s. v. a. Geldstück,
und das 'Geld stand bekanntlich von jeher in sehr enger Be-
ziehung zum Spiele. Und wenn Dorst (sehl. Wappenbuch)
im Mützschefahlschen Wappen drei Säulen zeichnet, jede mit
einer Kugel besetzt, so beweist diess gerade, wie aus Venden
Säulen entstehen können; denn bei S. I. 171 sind die Figu-
ren dieses Wappens genau denen des Peihlstein’schen gleich,
haben also mit Säulen*) sehr wenig gemein; ttötzdem hat
eine spätere Zeit Säulen daraus gemacht.
Ob das Bild im Wappen der Schadener (Fig. 21. cf.
S. I. 40) einen Alten (Läufer im Schachspiel) vorstellen
soll, weiss ich nicht, da ich die älteste Form des Wappens
nicht kenne. Unmöglich wäre es aber, nicht, da es mit der
Darstellung eines solchen (Fig. 6) völlig übereinstimmt und
eine andere Erklärung eigentlich gar nicht zulässt. Dass die
obern Enden mit Mundstücken versehen, Hesse sich daraus
*) Gegen antike Säulen in Wappen bin ich überhaupt sehr miss-
trauisch. Der Ursprung der Wappen trifft nach Zeit und Ort so genau
mit dem Ursprünge der Gothik zusammen, Gothik und Heraldik sind so
ausschliesslich Erzeugnisse des germanischen Mittelalters, dass man sie
als vollbürtige Schwestern betrachten muss. Nun kennt aber die Gothik
absolut keine Säulen der antik-klassischen Ordnungen: wie sollten sie da
in die ursprüngliche Heraldik kommen? *
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erklären, dass eine spätere Zeit die ursprüngliche Bedeutung
des Wappenbildes nicht mehr gekannt, daher die Aufsätze
für (Büffel-) Hörner gehalten habe ; solche konnte sich aber
dio Heraldik der Zopfzeit gar nicht mehr ohne Mundstücke
denken.
Mehr Beispiele für das Vorkommen von Schachfiguren
in Wappen — ausser dem Roche — anzuführen, ist mir bis
jetzt nicht gelungen ; die beigebrachten dürften aber genügen,
das Vorhandensein derselben zu beweisen und es wäre für
gründliche W appenkenner gewiss eine dankenswerthe Aufgabe,
auf diesem Wege weiter zu forschen. In das Dunkel, welches
bis jetzt immer noch die Uranfänge der edlen Wappenkunst
verhüllt, könnte dadurch doch ein Lichtstrahl gebracht werden.
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Geschichten
S©lfoll®stts©]h®]r
Ton
H. v. P.-G.
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In einer Zeit, wo der Sport eine solche Rolle spielt, dass
die meisten Besitzer edler Pferde deren Abstammung viel
besser kennen, als ihre eigene, wo mancher Edelmann be-
dauert, das befestigte Familiengut nicht verkaufen zu können,
um einen grösseren Zinsengenuss von seinem Vermögen zu
erzielen, wo fast allein das Studium des Geldgewinnes den
Menschen zu Fleiss und Arbeit anspornt, in einer solchen
Zeit ist es eine erfreuliche Thatsache, durch das Erscheinen
von gedruckten Familien-Geschichten des Adels auch noch
Studien zu constatiren, die wirklich nicht um Geldgewinn
betrieben' werden, sondern die uns Zeugniss geben, dass
manche Menschen noch Werth auf die Geschichte ihrer Vor-
fahren legen. Auch die Provinz Schlesien hat in den letzten
15 Jahren die Literatur der Geschichten adeliger Familien
um 6 Schriften vermehrt, die würdig sind, einer eingehende-
ren Besprechung unterzogen zu werden.
Um bei diesen Besprechungen nicht zuviel zu wiederholen,
möchte es wohl gerathen erscheinen, auseinanderzusetzen, was
von einer Familiengeschichte verlangt werden soll und kann.
Wenn bei dieser Auseinandersetzung auf die Provinz
Schlesien besonders Rücksicht genommen wird, so soll dadurch
nicht gesagt werden, dass die einzelnen Gesichtspunkte nicht
auch für die Geschichte anderer deutscher Familien zu be-
achten sind; es mussten nur manche provinzielle Verhältnisse
zur Verständigung der einzelnen Besprechungen in den Vor-
dergrund treten. %
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Nächst der Vorrede und dem Inhaltsverzeichniss soll eine
Familiengeschichte enthalten:
1. Die übersichtliche Zusammenstellung der Quellen.
Mit Ausnahme des Urkundenbuches erschwert die einzelne
Angabe der Quellen bei jeder Stelle des Textes den Gebrauch,
während bei einer Zusammenstellung derselben die weitere
Benutzung sehr erleichert wird. Natürlich sind manche No-
ten neben dem Texte durchaus erforderlich. Unter den Quellen
sind die am leichtesten zu erreichenden, die gedruckten, deren
Werth gewöhnlich unterschätzt wird, trotzdem sie zur Bear-
beitung des ganzen Werkes die Grundlage bilden. Für
Schlesien sind zunächst:
Sinapius, schlesische Curiositäten,
Die seit 1786 erschienenen schlesischen Provinzialblätter,
Zimmermann’s Beiträge zur Beschreibung von Schlesien,
Die Oels’er genealogischen Tabellen,
Die Editionen des schlesischen Vereins für Geschichte
und Alterthum und der Gesellschaft für vaterländische Cultur,
sowie
Die Adelslexica von Ledebur, Kneschke, Zedlitz und
Hellbach zu verwerthen. Daran schliessen sich für die Zeit
nach der preussischen Besitzergreifung eine grosse Anzahl
Militaria als allgemeine Quellen an. Specielle gedruckte Quellen
sind ausser der nicht unbedeutenden Literatur kleiner Fami-
lien-G-elegenheitsschriften , besonders in der Breslauer Stadt-
bibliothek , den Städte - Chroniken und Familiengeschichten
schwer anzugeben, sie sind bei jeder Familie verschieden und
wird sich im weiteren Verfolg dieser Zeilen Gelegenheit fin-
den, eine Literatur gedruckter Quellen für eine specielle Fa-
milie zu geben«
Von den geschriebenen Quellen zu schlesischen Adelsge-
schichten sind die Papiere der eigenen Familie zuerst zu be-
rücksichtigen; dieses Material ist noch mehr vorhanden, als
man vielleicht glaubt, es hält nur oft schwer, es zu finden.
Dann kommen die Archive in Betracht, speciell das Breslauer,
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die Kirchenbücher, welche in den grösseren Städten meist
bis 1650, auf dem Lande in einzelnen Gegenden bis 1700,
in allen bis 1740 erhalten sind, ferner die Grundacten der
Kreis-Gerichte und für die Zeit nach 1740 die handschriftli-
chen genealogischen Collectaneen der Berliner Bibliothek und
# die Acten des Geheimen Staats- Archivs in Berlin. Ueber die
monumentalen Quellen ist neuerdings ein interessanter Catalog
zu der Sammlung von Grabdenkmälern des Grafen Hoverden
veröffentlicht worden.
2. Die Erklärung des Namens.
Obwohl manche Familiengeschichten darüber nicht nur
gelehrte, sondern auch scharfsinnige Aufsätze enthalten, so
lassen sich doch nur einzelne allgemeine Ansichten feststellen ;
Es soll dieser Abschnitt das erste Auftreten des Namens,
seine, in Schlesien oft slavische, Etymologie, die Ausscheidung
aus ähnlichen oder gleichen, die Veränderungen in der Schreib-
weise, die Verbindung mit anderen Namen, die Hinweisung
auf das Erscheinen desselben Namens bei Orten oder im Bür-
gerstande u. s. w. enthalten.
3. Die Geschichte des Wappens.
Es bedarf dabei einiger Kenntniss der Heraldik, um etwas
Vollständiges und Befriedigendes zu schaffen. Im Allgemeinen
werden wohl dieselben Anforderungen, wie an den Namen
zu stellen sein: erstes Auftreten, Entstehung, Ausscheidung
aus ähnlichen, etc., da beide oft auch in Beziehung zu einan-
der stehen. Auf jeden Fall ist es aber wünschenswert, dass
diese einen besonderen Abschnitt bildet und dass man nicht
genöthigt ist, bei einer Familie, die viele Veränderungen, be-
sonders durch verschiedene Standeserhebungen, in ihrem Wap-
pen aufweist, sich die Geschichte des Wappens aus der Ger
nealogie zusammen zu suchen.
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4. Bi« Familiensagen.
„Die Sage mag im Einzelnen sich irren,
Im Ganzen trifft sie wundersam das Rechte ]
Nur edle Stamme schlagen so tief Wurzeln,
Dass sie sich in der Zeiten Nacht verlieren;
Nur edle Stämme ragen so gewaltig,
Dass Sagen, Wolken gleich, ihr Haupt umfliegen.“
Schlesien hat durch das Bardenlied (Zedlitz A. L. L p.
59) und die Tartarenscblacbt ausser den allgemeinen Sagen-
kreisen und Zeiten seinen speciellen Kreis, und obwohl manche
seiner. Traditionen ohne jede poetische oder geistreiche Com-
bination uns überliefert sind, so haben doch einige derselben,
aus Wappen und Namen combinirt das für sich, dass sie gut
erfunden sind. Die Familiensagen scheinen meistens im 16.
und 17. Jahrhundert durch die Informatoren der jungen Edel-
leute entstanden zu sein, die nach der Rückkehr von der
üblichen Cavalier- Reise in den adeligen Häusern die Stelle
der geistlichen Beistände, Schreibverständigen und Hausfreunde
au&füllten, in ihren Mussestunden die Geschichte der Familie
bearbeiteten upd das, was sie nicht fanden, den Ursprung
des Geschlechts, dazu erfanden.
5. Die allgemeine Geschichte der Familie.
Diesem wichtigen Theil, gewissermassen dem Rahmen des
ganzen Werkes möchte eine grössere Aufmerksamkeit, wie
bisher, gezollt werden. Zu der allgemeinen Geschichte ist zu
rechnen, Alles, was sich auf die ganze Familie , bezieht , also
historischer Ursprung, Gegend des Besitzes, Hauptbeschäftig-
ung der Mitglieder in den verschiedenen Zeiten, Heraustreten
aus den heimathlichen Grenzen, Standeserhebungen, besondere
Eheschliesungen, Erwerbung von neuem Besitze, Ansiedlung
in fernen Landen, Dienste im Inn- und Auslande, besondere
Thaten und Lebensumstände etc. Es soll also ‘ darin mit Hin-
weis auf die übrigen Abschnitte ein übersichtliches Resumä
über die Familie gegeben werden. Ferner sind die statistischen
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Verhältnisse der Familie, z. B. deren Vermehrung und Ver-
minderung, die Proportionen der Verheiratheton und Ledigen,
der Anzahl der Kinder in den verschiedenen Zeiten, der Ge-
schlechter, der Todesfälle in den verschiedenen Altersklassen
u. s. w., das Aufblühen und der Verfall der Familie und de*
ren Ursachen darin auseinander zu setzen. Ebenso ist auf die
Stiftungen, Güterbefestigungen in und aus der Familie hier
hinzuweisen, wenn ihnen auch ein besonderer Abschnitt zu wid-
men ist
6. Die ältesten Nachrichten.
Da eine jede alte Familie uns zuerst Namen und daran
anknüpfende Verhältnisse gicbt, die sich nicht an den Stamm-
baum und die eigentliche Genealogie anreihen und auch oft
diese Verhältnisse zu viel speciellen Stoff enthalten, um de-
taillirt in der allgemeinen Geschichte behandelt zu werden,
so empfiehlt es sich , alle derartige Nachrichten geschlossen
in einen Abschnitt zu bringen. Hauptsächlich wird das Ma-
terial aus alten Urkunden hier auszugsweise als Stoff dienen.
7. Die Genealogie der Familie.
Es ist dies die Grundlage der Familiengeschichte und
mögen hier auch die verschiedensten Systeme zum Ziele füh-
ren, so sind wohl auch nachstehende Ansichten zu vertheidigen.
Es sind in der Genealogie alle Personen namentlich auf-
zuführen, deren Abstammung aus der Familie feststeht, daher
ein gänzliches Verschweigen oder Auslassen jung gestorbener
Familien-Mitglieder zu verwerfen ist, wenn auch die Namens-
verzeichnisse und Stammtafeln dadurch sehr belastet werden
Es muss je nach dem vorhandenen Stoffe gesucht werden,
von jedem Familienmitgliedc eine Biographie zu liefern und
dabei besonders auf die Fixirung der Daten, Namen und Orte
Werth gelegt werden.
Die männlichen Mitglieder der Familie sind in einer be-
stimmten Ordnung zu nummeriren, entweder nach der Erst-
3
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gebuit oder nach den Generationen. Die Reihenfolge der
Zahlen nach der Erstgeburt ist die richtigere, die nach der
Generation die practischere.
Es empfiehlt sich, wie bei dem ganzen Werke, besonders
bei diesem Abschnitte ihn in Paragraphen zu theilen, da bei
einem Buche mit soviel gegenseitigen Beziehungen ein Hin-
weis auf die Seiten nicht durchzuführen ist, besonders da
vor dem Drucke die Seiten schwer festzustellen sind.
Jedem männlichen Mitgliede, das Nachkommenschaft er-
zeugt hat, ist ein eigener Paragraph zu geben, wenn auch
dadurch der Umfang der Paragraphen sehr verschieden wird.
Die Kinder sind am Ende der Paragraphen mit Buch-
staben aufzuführen und bei mehreren Ehen des Vaters die
neue Ehe zu bemerken. Diejenigen Söhne , die keinen eige-
nen Paragraph erhalten, sind unter ihrem Buchstaben voll-
ständig abzufertigen. Bei dem weiblichen Geschlecht, das in
vielen Familiengeschichten sehr stiefmütterlich behandelt wird,
wri&l mehr aus Mangel an Stoff, als aus Zurücksetzung, ist
wan den Frauen ausser dem Namen der Eltern und den all-
gemeinen Daten etc. eine etwaige frühere oder spätere Ver-
heiratung, als mit dem Familienmitgliede auch, zu erwähnen,
ebenso bei den Töchtern dieselben Angaben über den etwai-
i» Ehidtthnn. Die Kinder der Töchter gehören nicht in die
FcÜ&ilidftj^esohichte, dagegen wichtige Lebensmomente aus dem
Ldgiibi^h^foichter und deren Gatten.
-hin Söhne, die einen eigenen Paragraphen erhal-
tealf l«i4dofÄtot unter Angabe desselben in ihrer Reihenfolge
beholhifKl^ir^gvijphen des Vaters zu erwähnen und ist dann
htsoBi^iimUbiwaeigen Paragraphen auf Namen und
gra^h) dedoiVstots'i Hinzu weisen.
'(lobBei IdabregeiiHV&namen empfiehlt es sich, den Rufnamen,
irenn nenHSikamn tj i dqr*©ruck . zu markiren.
W^tilegftfö^ Kinder zu erwähnen sind, ist schwer
zu sagen, jedoch sind sie nicht stets zu übergehen, da sie oft
diel Vennkbshng zdidfaihilienprocessen bilden und den Fami-
üönüameh ohse AdMAbzeichnung führen.
t
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35
Sind in einer Familie mehrere Linien, deren Zusammen*
hang nicht feststeht, so sind diese nach einander in obiger Art
zu bearbeiten. Als Anhang zu der Genealogie sind die Fa«
milieomitglieder zu erwähnen, die in der Zeit erscheinen, in
welcher die Genealogie schon feststeht, die aber nicht darin,
unterzubringen sind.
Es könnten noch mehrere Ansichten über diesen Theil
der Familiengeschichte ausgesprochen werden, statt dessen
möge der Rath genügen, sich in den Geschichten anderer
Familien umzusehen, wie diese es gemacht haben und dann,
zu prüfen, ob die Anlage und die Verwerthung des Stoffes
befriedigt
Am Besten würden sich hier die Ahnentafeln anschliessen r
•ein Theil der Familiengeschichte, mit der sehr viel Unfug
getrieben worden ist, da bei dem grossen Unterschied der
Stände im 17. und 18. Jahrhundert dieselben zur Erlangung
mancher Beneficien nothwendig waren. Selbst amtlich sind
häufig Ahnentafeln als richtig anerkannt worden, deren Glaub-
würdigkeit die genaue Forschung später in Abrede gestellt
hat und ist es daher die Pflicht einer jeden Familie, die eine,
Geschichte, nicht einen Roman edirt, bei der Publication von
Ahnentafeln die Quellen derselben jedesmal anzugeben und
nicht Ahnentafeln zu fabriciren, wenn keine vorhanden sein
können.
Bei dieser Gelegenheit möchte auf die Zuverlässig-
keit und Genauigkeit in der Abfassung der Fa-
miliengeschichten bingewiesen werden und ist
es besonders wichtig, nicht Personen und Tha-
ten in die Geschichte zu legen, für di e ein Rubrum
Sage existirt.
8. Die Stiftungen etc.
Obwohl bei den einzelnen Familienmitgliedern auf die
von ihnen ausgehenden Stiftungen Rücksicht zu nehmen ist,
so ist es doch entschieden bei dem jetzigen Wechsel des Be-
sitzes und des Wohnortes für die Familie von grossem Werth,
3*
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diejenigen Stiftungen genau kennen zu lernen, die aus der-
selben hervorgegangen sind und die, zu deren Genuss die
ganze Familie oder einzelne Linien berechtigt sind.
Es gibt fttr den Adel eine so grosse Menge von Stiftun-
gen, dass es wirklich eine Pflicht des gesammten Adels wäre,
alle seine Stiftungen zu veröffentlichen; es würde dadurch m
manche Thräne getrocknet werden und manche Stiftungen
würden ihrem ursprünglichen Zwecke wieder zugeführt, die
jetzt durch Unkenntniss der Berechtigten entweder gar nicht,
oder durch Unberechtigte in Anspruch genommen sind. Ja
selbst auf die allgemeine Stellung des Adels sind die Bene-
ficien mancher Stiftungen von Werth. Zu den Stiftungen
sind auch alle Befestigungen von Grundbesitz und Erbäm-
tern, sowie die Lehen zu rechnen; letztere fehlen fast ganz
im niederen Adel Schlesiens.
9. Der Grandbesitz.
Wenn auch leider in Schlesien weniger Befestigungen
des Grundbesitzes, wie in manchen anderen Provinzen unseres
Staates vorhanden sind, so ist doch die Geschichte des Grund-
besitzes nächst der Genealogie der wichtigste Theil einer Fa-
miliengeschichte. In diesem Theile soll enthalten sein :
a) bei jedem noch von der Familie besessenen Grundbesitze,
dem befestigten und freien, dem grossen und kleinen
ländlichen und städtischen :
1) Name, Kirchspiel, Kreis, Provinz etc. desselben resp..
Angabe des Hypothekenscheins, der Strasse, Haus-
nummer etc.
2) Kurze Geschichte dieses Grundbesitzes vor der Er-
werbung durch die Familie.
3) Specielle Geschichte während des Besitzes der Fami-
lie, Art des Erwerbes, Angabe der einzelnen Besitzer,
besondere Vorfälle während des Besitzes, Bauten,
Brände etc., mit Hinweis auf die Genealogie resp.
die Stiftungen.
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4) Gegenwärtiger Zustand desselben mit den nöthigbn
statistischen Angaben wie Flächeninhalt, Taxe, Ab-
gabenverhältniss, Einwohnerzahl etc.
b) Bei jedem von der Familie nur vorübergehend oder
pachtweise besessenen Grundbesitze die eben ad 1 u. 3
angegebenen Verhältnisse, sowie die Art des Verlusteb
desselben.
Die Reihenfolge der einzelnen Besitze ist, wenn man
obige Trennung eintreten lassen will oder nicht, wohl zur
besseren Uebersicht nach den greisen und in diesen lexicogra-
phisch zu empfehlen.
Trotz des polnischen Rechtes ist in unserer Provinz eine
grosse Vollständigkeit in der Bearbeitung des Grundbesitzes
au erreichen, wenn man die vielen Localrecherchen nicht scheut.
10. Das Irknndenbnch etc.
Wenn auch der Begriff einer Urkunde bei Familienge-
schichten ein sehr weit gehender zu sein scheint und ein gu-
tes Urkundenbuch sehr wichtig ist, so ist doch auf diesen
Theil häufig ein grösserer Werth gelegt worden, als er wirk-
lich bat, denn, wenn eine Familiengeschichte treu und wahr
verfasst worden ist, bedarf es keines conpendiösen Urkunden-
buches in der Art, dass oft die Urkunden mehr Bogen bean-
spruchen, wie das ganze übrige Werk. Dabei sind die Ur-
kunden, die speciell für die Entwickelung der Familie wichtig
sind, wie Standeserhebungen, Erbtheilungen , Testamente,
Käufe und Verkäufe oft weniger berücksichtigt, als seitenlange
lateinische Floskeln, die einem grossen Theile, für die das
Buch geschrieben, vollständig unverständlich sind und mitun-
ter nur eine Aehnlichkeit des Namens enthalten. Es ist da-
her wohl der Grundsatz in Bezug der Urkunden aufzustelien :
Jede Urkunde des Urkundenbuches ist speciell durch die
Quelle zu belegen und sind diejenigen Urkunden, die für die
Familie von besonderer Wichtigkeit scheinen , mit vollem
Wortlaute, event deutscher Uebersetzung wiederzugeben, die
von untergeordnetem Interesse recht zahlreich in Form vön
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Kegesten resp. Auszügen mitzutheilen. Die Anordnung muss
chronologisch sein und ist im diesem Theile ein kurzer Index
wünschenswert!).
Dagegen sind oft Tagebücher, Lebensläufe, geistige Ela-
borate einzelner Familienmitglieder, deren Umfang die specielle
Genealogie zu sehr belasten würde, von grossem Interesse
für die Familie und würden derartige Schriftstücke den Ur-
kunden anzureihen sein, wenn ihnen nicht ein eigener Ab-r
schnitt zugewiesen wird.
11. Die Stammtafeln.
Zur Uebersicht der Genealogie sind die Stammtafeln
nothwendig, sie sind meistens vorhanden, aber nicht praktisch
angelegt, entweder sind sie zu gross oder sie enthalten zu
viel Material. Das einfachste ist, die Stammtafeln nicht grösser
zu drucken, als zwei Seiten des Werkes sind, dabei zuerst
eine allgemeine Uehersichtsstammtafel zu geben und darauf
die speciellen Stammtafeln zu vermerken und diese in hand-
lichem Formate, wie sie sich gerade gut theilen, folgen zu
lassen.
In Bezug des Inhaltes genügt es Vornamen, Geburts-
und Todesjahr , resp. ein Jahr , in dem die Person genannt
wird, Namen des Gatten resp. Gattin und bei den männlichen
Mitgliedern ausserdem die Kinder, Nummer und Paragraph,
die sie in der Genealogie einnehmen, zu geben. Eigentlich
müssen sich die Stammtafeln auf alle in der Genealogie ge-
nannten Familienmitglieder erstrecken und wenn meistens nur
darin die männlichen Mitglieder verzeichnet sind, so liegt
dieses in der Schwierigkeit der Anlage einer Stammtafel mit
allen männlichen und weiblichen Mitgliedern, die bei kleinen
Stammtafeln auch vermieden wird. Sind Stammtafeln anderer
Familien zur leichtern Auseinandersetzung einer Verwandt-
schaft oder Abstammung nötbig, so sind sie im Text bei den
betreffenden Stellen zu geben, während die Familienstamm-
tafeln besser gesammelt ihren Platz finden. Anders verhält
es sieb, wenn ein vollständiger Stammbaum einer Familie
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ohne dazu gehörige Geschichte edirt wird, wie vor einigen
, Jahren von den schlesischen Familien von Keltsch und von
Richthofen; in diesem Falle ist es trotz der Grösse (der Rieb t-
hofen’sche ist 0,75 Meter breit und 2,15 Meter lang) passend/
ihn auf einem Blatte zu geben und die persönlichen Verhält-
nisse darauf so vollständig, wie möglich zu verzeichnen.
12. Die Register.
Wenn es auch eine wenig geistige Arbeit ist, zu einem
Werke Register zu liefern, so ist doch gerade das Fehlen
ausreichender Register der Vorwurf, der die meisten bisher
edirten Familiengeschichten trifft. Der Zweck der ganzen
Arbeit ist zwar mitunter, mit mehr oder weniger Eitelkeit
eine Familie zu verherrlichen, jedoch hauptsächlich die Kennt-
niss der eigenen Geschichte in der Familie zu verbreiten und
diese Arbeit dem grösseren Publikum zugänglich zu machen.
Die Familiengeschichten werden aber nur dann für weitere
Benützung brauchbar, wenn deren Inhalt leicht zu übersehen
ist und der Forscher auf ähnlichem Gebiete durch eine kurze
Einsicht in gute Register seinen Zweck erreichen kann, ghne
genötbigt zu sein, ein grosses Werk wegen einer für ihn
wichtigen Specialität durchzusehen. Um so auffallender ist
es, dass bei dem guten Beispiele, welches die in den Quellen
genannten beiden schlesischen Vereine in ihren Editionen ge-
ben, keine der in den letzten Jahren erschienenen schlesischen
Familiengeschichten überhaupt ein Register hat!
Der Grund ist wohl der, dass die meisten Register erst
angefertigt werden können, wenn das ganze Werk schon ge-
druckt ist. Um diese grosse nachträgliche Arbeit zu vermei-
den, muss das ganze Werk, wie schon oben angedeutet, in
Paragraphen eingetheilt werden und jeder Verfasser wird ohne
Mühe mit seiner Arbeit ein gleichmässiges Fortschreiten der
Register verbinden können.
Zu einer Familiengeschichte gehören wenigstens 3 Re-
gister, alle lexicographiscb mit Angabe der Paragraphen ge-
ordnet :
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40
1) ein Register der männlichen Familienmitglieder nach
den Vornamen geordnet, mit event. Angabe ihrer Num- •
mer in der Genealogie;
2) ein Register aller in dem Werke erscheinenden Familien-
namen ;
3) ein Register sämmtlicher Ortsnamen.
In dem 2. Register sind die Namen der verschwägerten
Familien und in dem dritten die Namen, die sich auf Grund-
besitz der Familie beziehen; im Druck zu markiren.
Da die meisten Familien Schlesiens besonders seit der
preussischen Besitzergreifung an allen Zweigen des Staats-,
Kriegs- und Landschaftsdienstes Theil genommen haben, so
ist über diese Theilnahme oft ein viertes Register erwünscht,
wenn nicht schon die statistischen Verhältnisse der allgemeinen
Familiengeschichte uns das Wissenswcrthe registrirt haben.
Bevor die einzelnen Familiengeschichten besprochen wer-
den, möchte sich der Schreiber dieser Zeilen noch ein Paar
Worte erlauben, um nicht in den Verdacht zu kommen, zu
viel zu tadeln, aber eine nur lobende Recension ist keine Re-
cension und fast alle die folgenden Werke haben bei dem
grossen Fleisse, der darauf verwendet worden, nur den Wunsch
rege gemacht, noch mehrere Familien zur Edirung ihrer Ge-
schichte zu bewegen und sie dabei vorher auf die verschiedenen
Gesichtspunkte aufmerksam zu machen. Auch sind mehrere
Verfasser dem Recensenten theils als bewährte Fachmänner,
theils persönlich bekannt, wie auch er den ganzen Aufsatz
blos von dem Punkte aus betrachtet wissen will: dass die-
sem Theile der vaterländischen Geschichts-
forschung eine grössere Aufmerksamkeit, wie
bisher, zu zollen ist.
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Nach der Reihenfolge des Erscheinens liegen vor:
1. Genealogische Nachrichten über die Familie von Rosen*
berg-Lipinsky von H. A. A. von Rosenberg-Lipinsky,
Königlichem Kreisrichter und Abgeordnetem, geschrie-
ben und gesammelt 1858. (Berlin 1859).
Auf 60 Seiten gibt der Herr Verfasser Nachrichten über
seine um 1650 aus Polen nach Schlesien eingewanderte Fa-
milie, die dadurch, dass die jetzt lebenden Mitglieder alle
von dem 1812 gestorbenen Ernst Moritz abstammen, nur aus
der nächsten Verwandtschaft besteht. In Folge dessen sind
auch die Lebensumstände der Einzelnen sehr ausführlich ge-
schildert, und ist es der Wunsch des Verfassers, dass auf
seinem Grunde fortbauend, die Familie sich auch weiteren
Aufzeichnungen unterzieht. Auf die Familien, aus welchen
die Rosenberg-Lipiusky’s geheirathet haben, ist ein grosser
Werth gelegt worden und wenn auch von diesen nur skizzirte
Stämme mitgetheilt werden, so sind doch die speciellen Fa-
milien der Frauen ausführlich behandelt und finden sich da-
her über einige, wie Eckertstein, Hasslingen, Kessel, Koschem-
babr, Poser, Sigroth schätzbare Notizen aus den letzten hun-
dert Jahren.
Der Güterbesitz ist mit Ausnahme von Gutwohne, das als
letzter Besitz der Familie in Schlesien vor Kurzem erkauft
wurde, etwas oberflächlich behandelt.
Dagegen ist die muthmassliche Abstammung von den
ursprünglich italienischen Ursini von Rosenberg in den Vor-
dergrund gestellt und obwohl der Verfasser pag. 11 ausspricht,
dass er die apodictische Gewissheit habe, d^ss seine Familie
von den böhmischen oder kärndtischen Rosenberg y s abstamme,
so Sann doch trotz aller angeführten Gründe ihm darin nicht
beigestimmt werden , sondern die Familie von Rosenberg-
Lipinsky ist polnischen Ursprungs, sie gehört zum polnischen
Stamm (Herb) Poray, hat erst später den Namen Rosenberg
angenommen und führt den Namen Lipinsky als Besitzbezeich-
nung. Eine überzeugende Auseinandersetzung dieser Behaupt-
ung würde zu weit in die Details der polnischen Adelsgeschichte
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fuhren, um* sie hier zu geben. Ebenso, wie die Rosenberg-
Lipinsky oder richtiger Lipinski haben auch die Rosen’berg-
Gruszcinski, die aus demselben Herb Poray entsprossen, in
neuerer Zeit den Hauptwerth auf den deutschen Namen ge-
legt, obwohl letztere die polnische Abstammung anerkennen.
Um noch einige Details anzureihen, so ist pag. 49/51 in
der Stammreihe der Poser ein Fehler, den der Verfasser
selbst durch ein Fragezeichen bemerkt. Die Aufklärung ist
die, dass Gottlieb Heinrich, geh. 1713, ein Sohn und nicht
Enkel des Christian Heinrich von Poser ist.
p. 14 sind als verwandte Familien Estken, Holtey und
Linde, nicht Estko, Holty und Linda, sowie Brandys und
Zieremberg genannt Es sind dies alte Familien preussischer
Landesritter aus der Gegend von Marienburg und Thorn und
wäre dort vielleicht der Farailjenstamm weiter zu verfolgen,
gerade da Nisiecki angiebt, dass diese Rosenberg’s zum Herb
Poray gehören.
Die Quellen weisen ausser Familienpapieren nur einige
bekannte Adelswerke und die genealogischen Manuscripte der
Berliner Bibliothek nach. Die Register fehlen, sie sind aber
hier nicht so wichtig, da, trotzdem das Buch eigentlich nicht
in Abschnitte gctheilt ist und die Mitglieder der Familie nicht
numerirt sind; es doch bei seinem geringen Umfange verhält-
nissm^ssig leicht übersichtlich ist.
2. Geschichte der in Schlesien blühenden Familie v. Elsner
und ihres Grundbesitzes von R. C. F. J. von* Elsner, *
Kammerherrn auf Pilgramsdorf (1859).
Beim Aufschlagen des schön ausgestatteten Werkes in
gross Quart tritt uns zuerst das Bild des Herrn Verfassers
und eine gut ausgeführte Lithographie des Wappens ent-
gegen.
Daran reihen sjch eine Vorrede von acht, eine Quellen-
angabe von acht Seiten, Inhaltsverzeichnis, drei Stammtafeln,
die Geschichte der Familie von etwa hundert, eine Geschichte
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des Grundbesitzes von 70 Seiten, der Abdruck des Adels-
diplom von 1693 und einige Familien-Urkunden an.
Nach der Vorrede ist das Werk nur zunächst fiir die
Familie bestimmt und sind in derselben einige allgemeine
Grundsätze aufgestellt, die allen Familien zur Beherzigung
dienen möchten!
Die Quellen bestehen fast nur aus unbedeutenden Fami-
lienpapieren, während eine Menge allgemein bekannter, ge-
druckter Quellen, wie die Schlesischen Provinzialblätter und
Ledebur’s Adelslexicon nicht einmal benützt worden sind.
Die dritte, eigentliche Familienstammtafel ist durch un-
nöthige Baumverschwendung zu gross geworden.
In Bezug auf die eigentliche Geschichte der Familie, der
eine genügende Geschichte des Wappens und Namens voraus
geht, mögen einige specielle Notizen genügen.
p. 48/50 ist eine fast romanhafte Geschichte der Ehe des
Grossvaters des Verfassers mitgetheilt, dabei ist es aber wun-
derbar, da die aud dieser Ehe hervorgegangenen Kinder 1788,
wie die schlesischen Provinzial blätter vom Januar 1789 mit-
tbeilen, mit allen adeligen Rechten legitimirt wurden und
dies der Verfasser nicht erwähnt, trotzdem er in der Vorrede
sagt, dass seine Geschichte auf die gewissenhafteste und zu-
verlässigste Wahrhaftigkeit Anspruch macht. *
Nach den schlesischen Provinzialblättern sind die pag.
93/97 genannte Wittwe geb. Koehlich 9./3, 1787, pag. 95 der
Forstmeister 1797 und pag. 96 mehrere Kinder erster Ehe
des Friedrich Wilhelm jung gestorben.
Dieser Theil hat überhaupt eine Menge Specialitäten und
Vermögensnachweise, die doch zu weit für eine durch Druck
veröffentlichte Familiengeschichte gehen, wie pag. 73 dieBeise
mit dem Canarienvogel, wenn auch einzelne Notizen im Laufe
der Zeit an Werth gewinnen werden.
Daran schliesst sich ein Verzeichniss der verwandten
adeligen Familien an, in welchem wohl bei einigen wie Clae-
richen, Reisinger, Rosenau schwer der Adel nachzuweisen sein
wird. Ebenso scheinen dem Verfasser die Verhältnisse der
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44
Breslauer Patrizier nicht klar gewesen zu sein, da er jede
Breslauer Familie, die später geadelt wurde, zu f den, Patriziern
rechnet.
Die Geschichte des Grundbesitzes, die in 4 Abschnitte
zerfallt:
1) die früher besessenen Güter,
2) den pachtweise inne gehabten Besitz,
3) die Grüfte und Ruhestätten,
4) der noch jetzt vorhandene Grundbesitz,
ist ganz entsprechend, da dem früher und pachtweise besesse-
nen eine genügende, dem noch vorhandenen eine specielle
Aufmerksamkeit erwiesen wird, wenn es auch Ansichtssache
ist, den Nachweis der Grüfte und Ruhestätten, eine gute und
seltene Beigabe einer Familiengeschichte, bei dem Grundbe-
sitze zu erwähnen.
Unter dem vorübergehenden Besitze fehlen mehrere Gü-
ter, wie Rausse, Rachen und Wiltschkau, Kreis Neumarkt, die
1789 erworben, 1791 veräussert wurden, ferner hätte ein Blick
in Ledeburs Adelslexicon oder eine genaue Durchsicht von
Zimmermanns Beiträgen den Verfasser davor bewahrt, ßunkey,
Kreis Oels, als Prunkau aufzunehmen, einen Namen, den das
Gut nie geführt hat. Ebenso hätte Knic’s Ortschaftsverzeich-
niss von Schlesien ihm gezeigt, dass Uloischwitz, Kreis Oels,
jetzt Loiscbwitz heisst, während dies nach pag. 16 viel Mühe
gemacht hat, festzustellen. Die pag. 192 unentziffert angege-
benen Namen unter dem Adelsdiplom werden wohl die Zeichen
für manu propria sein.
Am wenigsten befriedigt das Urkundenbuch, denn es gibt
nur einen kurzen Lebenslauf, drei ebenso lange, wie unbe-
deutende poetische Nachrufe, eine Abschrift des Titels einer
Leichenpredigt, fünf unbedeutende Cabinets-Ordres und eine
etwas schlüpfrige Tischrede an ein neu vermähltes Paar.
Damit schliesst das Buch und ist bei dessen Umfang
schon ein geordneter Nachweis der Familienmitglieder wün-
schenswert!), bei der Menge von Details über andere adelige
Familien besonders in der Geschichte des noch vorhandenen
Grundbesitzes aber ein Register der Familiennamen durchaus
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nothwendig, da jedes Werk, das durch den Druck der Oeffcnt-
lichkeit übergeben wird, mehr oder weniger die Pflicht hat,
die Benutzung zu erleichtern.
Von den folgenden vier Familiengeschichten ist sohon
eine kurze Recension von kundiger Hand in der schlesischen
Zeitung 1871 No. 75 veröffentlicht.
3. Geschichte der Freiherrlichen Familie von Tschammer,
herausgegeben von dem Majoratsherrn Freiherrn Au«
gust von Tschammer-Quaritz, verfasst von F. W. von
Raczeh, Director der Realschule in Neustadt i./Schl.
(Breslau 1868. gr. b°. 9 Bilder, 268 Seiten und Stamm-
tafel).
Aus der in den Schlesischen Provinzialblättern von 1870
pag. 85 veröffentlichten Recension ist ein Punct hervorzuhe-
ben: der polnische Ursprung der Familie. Die Abstammung
von der deutschen Familie Biberstein ist schon deshalb nicht
anzunehmen, weil die Bibersteins nie das Büffelhorn geführt
haben, sondern nur die Hirschstange. Es geht den Bieber-
stein’s aus dem polnischen Stamme Rogalia ebenso, wie oben
angedeutet, den Rosenberg’s, der polnische, im Wappen
ruhende Familiennamen ist der ältere, der deutsche der neue.
Nock klarer wird es bei der grossen Anzahl von Familien
aus dem Stamme Rogalia, die beweisen, dass dieses Wappen
ein polnisches aus einer Zeit ist, wo die Wappen sich bilde- '
ten. Gerade die Tschammer, die schon 1240 urkundlich auf-
treten, würden irgend % wie den deutschen Namen Biberstein
angedeutet haben, da Tschammer wahrscheinlich ein Rufnamen
1 ist, der später Familiennamen wurde.
Der erste Abschnitt der Familiengeschichte bis 1400 ist,
da Tschammer in dieser Zeit nebst den Pogrell’s die polnische
Familie in Schlesien ist, von der das meiste urkundliche Ma-
terial vorhanden ist, bei einer sonst so reich ausgestatteten
Familiengeschichte zu dürftig behandelt, ja es sind viele Mit-
glieder aus dieser Zeit gar nicht erwähnt.
Eine ausführliche Besprechung des Werkes würde zu
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weit führen , da ganze Initiationen schlesischer Tscbammer
darin fehlen und dieses Werk nur eine Verarbeitung des
Quaritzer Archives mit einigen Angaben aus dem Breslauer
Archive, sowie umfassenden Nachrichten über .die Majorats-
besitzer ist, ohne dass der Herr Verfasser sieh die Mühe ge-
geben hat, durch Vergleich mit anderen Familiengeschichten
zu sehen, was zu einer Familiengeschichte gehört. Wenn es
auch nicht möglich ist, allen Stoff zu finden, der zu verwer-
(hen ist, da auch in Lievland und Schweden Zweige der
Tscbammer existiren sollen, so kann man aber auch nicht
blos aus einem kleinen Familien- Archive die Geschichte einer
Familie ediren, deren Namen man überall findet, wo die Spe-
cialgeschichte Schlesiens für das Land wichtige Ereignisse
erzählt.
Um den Beweis zu liefern, wie viel gedruckte Quellen
allein über diese Familie vorhanden sind, sei hier ein kleiner
Auszug aus einer Sammlung veröffentlicht, die nicht für die
Tschammersche Familie angelegt wurde. Es finden sich
Nachrichten über die Tschammer’s in:
Procession beim Leichenbegängnis des Herzogs Carl v.
Oels [1617].
Schickfuss schlesische Chronik [1619]. *
Leichenkonducte der Herzoginnen Elisabeth und Anna
zu Oels [1630/31].
Genealogie der von Schweinitz [1661].
Fellgiebel, Abdankungen [1665].
Hallmann, Leichenreden [1682].
Lucae Schlesische Chronik [1689].
Weingarten, Fasciculus Diversorum Jurium [1690].
Sinapius, Olsnographie [1707].
Schlesiens fliegende Bibliothek [1708].
Beckmann, Geschichte von Anhalt [1710].
Hermann, Masslographie [1711].
Grosser, Lausitzer Merkwürdigkeiten [1714].
Geist- und weltliche Reden der berühmtesten Schlesier
[1714].
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47
von Ziegler, Conti n. Historischer Schauplatz und Laby-
rinth der Zeit [1718].
Zeller, Hirsch bergischc Merkwürdigkeiten [1720/26].
Weingarten, Codex Ferdinando Leopoldin etc. [1720].
Sinapius, schlesische Curiositäten [1720/28].
Herrmann, Heraldica Mystica [1723].
Crusii Miscellanea Silesiaca [1722].
Sommersberg, Silesicarum Rerum Scriptores [1729/32].
Gelehrte Neuigkeiten Schlesiens [1735 etc.],
v. Stosch, Genealogie der von Stosch [1736].
Schlesisches historisches Labyrinth [1737].
Kundmann, Silesii in Numrois [1738].
Friedeberg, Von den schlesischen liechten [1738/41]<
Kundmann, Heimsuchung Gottes über Schlesien etc. [1742],
Kundmann, Geschichte der Gelehrten in Münzen [1742],
Gesammelte Nachrichten von Schlesien [1741/44],
Beschreibung der Huldigung in Breslau [1742].
Waltheri Silesia diplomatica [1742].
Wende, Geschichte der von Doebschitz [1745].
Fülleborn, Geschlecht von Seherr [1755].
J. F. S., Geschichte des seit 1756 geführten Krieges
[1757 etc.].
Pauli, Leben grosser Helden [1758/67].
Oelser genealogische Nachlese [1765].
Geschichte der von Poser [17 67 1. *
Diplomatische Beiträge zur Geschichte Schlesiens [17 71/75[.
Geschichte von Domanze [1772].
Ehrbard, Presbyterologie [1780/89].
Klose, documentirte Geschichte von Breslau [1781/83].
Sammlung ungedruckter Nachrichten zur Geschichte der
preussischen Feldzüge [1782/83].
Zimmermann, Beiträge zur Beschreibung von Schlesien
[1785/95].
Schlesische Provinzialblätter seit 1786.
Steige, Geschichte von Bolkenhayn [1795].
Dio denkwürdigsten Jahrestage Schlesiens [1802/4].
Geschichte der Familie von Wentzki [1803].
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Die Wasserfluth in Sagan [1804].
Preussische Rangliste von 1806. Berlin [1827],
Die Berichte etc. der Gesellschaft für schlesische* Cultur
etc. seit 1809.1
Kannegiessers Tartaris [1811].
Preussische Militär- Wochenblätter seit 1817.
Stammliste der prenssischen Armee [1822].
Büsching, Hans von Schweinichen [1823].
Thomas, Handbuch der Literaturgeschichte von Schle-
sien [1824].
von Hellbach, Adelslexicon [1826].
Minsberg, Geschichte von Neisse.
Tschoppe und Stenzei, Urkundensammlung [1832].
Preuss, Geschichte Friedrich des Grossen [1834].
von Zedlitz, Neues Preussisches Adelslexicon [1836/43].
von Schöning, die Generale der preussischen Armee
[1840].
Vogt, Namencodex der deutschen Ordensbeamten [1843].
Müller, die Burgen Schlesiens [1844].
Stehr, Chronik von Klein-Oels [1845].
Heyne, Geschichte von Neumarkt [1845].
Knie, Ortschaftsverzeichniss [1845],
Stenzei, Breslauer Bisthums-Ürkunden [1845].
Schönwälder, Geschichtliche Ortsnachrichten von Brieg
etc. [1847].
Goedsche, Geschichte dfes Militsch-Trachenberger Kreisel
[1847].
Stenzei, Scriptores Herum Silesicarum [1850/51].
Görlich, Geschichte von Strehlen [1853].
Stonzel Geschichte Schlesiens [1853].
Yehse, Geschichte dor Höfe dos Hauses Sachsen [1854].
Zur Geschichte von Conradswaldau [1854].
Ledeburs Adelslexicon [1855].
Die Editionen des Schlesischen Geschichte -Vereins seit
1856.
Biermann, Geschichte der evangelischen Kirche in Oestr.
Schlesien [1859].
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49
Kästner, Archiv für Geschichte des Bisthums Breslau
[1859] etc..
Rechnet man dazu die Gelegenheitsschriften der Familie,
soitrje die Quellen aus Zeitschriften etc., so 'würde ein voll-
ständiges Verzeichniss der gedruckten Quellen weit über die
Grenzen dieses Aufsatzes heraus gehen.
Da auch alle anderen Ansprüche an eine Familienge-
schichte fehlen, so ist es zu bedauern, dass der Herr Heraus*
geber diese Arbeit so luxuriös ausgestattet hat.
4. Geschichte des Geschlechts der Saurma und Sauerma*
Denkschrift zur 300jährigen Gedächtnisfeier der
Fidei-Commissstiftnng Jeltsch vonA. Weitzel, Geist-
lichen Raths etc. (Ratibor 1869. Quart. 139 Seiten).
Wie schon aus dem Titel hervorgeht, ist diese als Ma-
nuscrrpt gedruckte Denkschrift zu einer wichtigen, ja vielleicht
der wichtigsten Gedächtnisfeier der Familie verfasst. Sie
giebt über 290 Mitglieder beider Geschlechter der Familie Nach-
richt und ist die sinnige Anerkennung, welche die Familie laut
den Schlesischen Provinzialblättern 1870 p. 37 dem Verfasser
gezollt hat, eine so gerechte, dass eine Recension dieses vor-
trefflichen Werkes auch ein befriedigendes Resultat liefern
muss. Wenn auch einige Vorarbeiten fttr dieEdirung dieses
äusserlich bescheiden ausgestatteten Werkes vorhanden waren,
so zeigt doch die Menge des gegebenen Stoffes bei einer erst
in der Mitte des 16. Jahrhunderts nach Breslau eingewan-
derten Patrizierfamilie von einem Sammelgeist und Bienen-
fleisse des Verfassers, der jedem Autor einer Familienge-
schichte zu wünschen wäre. Ebenso, wie für die einzelnen
Personen, ist auch für den Besitz gesammelt worden, so dass
diese beiden Hauptbestandtheile des Werkes mustergültig sein
würden, wenn die Verarbeitung des Stoffes in etwas zusam-
menhängender Form gegeben worden wäre. Die 3 Stamm-
tafeln, die sich mit auf die weiblichen Glieder ausdehnen,
sind durch Gleichstellung der verschiedenen Generationen sehr
übersichtlich. Die kurze Namensgeschichte und die Erläu-
4
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terungen über das Wappen genügen, wenn auch nicht ein-
zusehen ist, warum dasselbe Wappenbild in dem Stammwap-
pen ein Wolf, in den Wappen der jüngeren Linie ein Fuchs
sein soll und ein Paar Wappenabbildungen sehr erwünscht
gewesen wären.
Nur einige kleine Bemerkungen mögen gestattet sein,
wie das Aufheben des Bildes der Familie im engeren Sinne
durch eine stricte Bearbeitung der einzelnen Mitglieder nach
der numerischen Reihenfolge in der Generation, das die Ue-
bersicht erschwert, der Mangel eines Namensregisters und die
zu häufige Quellenbezeichnung, denn es ist nicht nur dea
Quellen ein genügender eigener Abschnitt gewidmet, sondern
es sind auch unter jeder Seite und bisweilen im Texte so
reiche Citate angeführt, dass fast jeder Satz des Buches einen
urkundlichen Beleg hat.
Die beiden Linien der Familie (die richtiger ältere und
jüngere, als Jeltsch’scher und Seitenlinie bezeichnet würden),
sind trotz der gleichen Abstammung durch den Namen und
den Unterschied der Confession seit Jahrhunderten von einan-
der getrennt und bildet, wie fast alle angesehenen Familien
Mährens, Böhmens und Schlesiens, auch die Familie Saurma
den Beweis, dass ein grosser Theil des katholischen Adels
der genannten Länder erst in Folge der böhmischen Unruhen
1620 zur katholischen Religion zurückgekehrt ist.
5. Das von Prittwitz’sche Adelsgeschlecht. Aus den auf-
gesammelten Nachrichten zusammengestellt von Robert
von Prittwitz. (Breslau 1870. 8°. 308 Seiten).
*
Für eine Familie, von der gegenwärtig gegen 200 Mit-
glieder am Leben sind, die mehrere, auch für die weitere
Geschichte bedeutende Persönlichkeiten aufzuweisen hat und
bei den umfangreichen Vorarbeiten, die dem Herrn Verfasser
zu Gebote standen, ist diese Geschichte, die nebenbei fadt zu
einfach ausgestattet ist, zwar ein lesenswerther Beitrag, aber
keine genügende Geschichte, da nicht nur ein ausreichendes
Quellenverzeichniss, eine ausführliche Bearbeitung über Namen
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Nachtrag-
Die Redaction hat aus den ihr noch verbliebenen Manuscripten des
verstorbenen Freiherr» C. Chi. von Reitzenstein das vorstehende Ver-
zeichnisse um dessen Abdruck derselbe noch einige Wochen vor seinem
Tode mahnte, zum Abdruck bringen zu müssen geglaubt; wie wenig es
indessen auf absolute Vollständigkeit Anspruch machen darf, geht aus
der nachfolgenden Uebersicht hervor, welche eine Menge — nur theilweise
auch bei andern Kantonen aufgeführter — Familien allein aus dem
Oberrheinischen Ritter-Kanton aufweist, die 1779 aufgeschworen
hatten (Katalog Nro. 102.) und, wenn sie auch vielleicht „bei Auflösung
des deutschen Reichs* nicht sämmtlich mehr die alte Stellung einnahmen,
doch eben so wenig unberücksichtigt hätten bleiben sollen, wie viele
andere, bereits lange erloschene Geschlechter.
Busch; Breitbach von Bürresheim gen. v. Ried, Frhm.; Dienheim,
Frhrn.; Erthal, Frhrn.; Frays, Frhrn.; Gagern, Frhrn. ; Gudenus, Frhm.;
Gemmingen, Frhm.; Geismar, Frhrn.; Grünstein, Frhrn.; Hettersdorff,
Frhm.; Hack, Frhm.; Horaeck zu Weinheim, Frhm ; Harting, Frhrn.;
Hallberg, Frhrn.; Hoheneck, Frhrn.; Hopfer, Frhrn.; Gcdult von Jungen-
feld; Koffler von Mühlend; La Roche, Edle Herren von Starkenfels,
Frhrn.; Langenwerth von Simmern, Frhrn.; Lyncker, Frhrn.; Löhrbach,
Frhm.; Migazzi von Waal und Sonnen thurn, Herren von Chotowin und
Rotzahorsky, Grafen; Plittersdorff, Frhrn.; Ritter; Sparr von Greiffenberg,
Frhm.; Schoben, Edle von Cronfeld ; Sturmfeder von Oppenweiler, Frhm.:
Schliederer von Lachen, Frhrn.; Schencken von Schmidburg, Frhm.;
Schönbor n-Buchheim-Wolfsthal, Grafen; Steffne; Schmitz; Sohler, Frhm. ;
Vorster, Frhm.; Wallbrunn, Frhrn.; Ebersberg von Weyhers, Frhm.;
Wetzel gen. von Garben, Frhrn.
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Berichtigung zu Heft 4 der Vierte(jfthrsschrift
von 1874.
Seite 200, Stammtafel II. des 4. Heftes der Vierteljahrs ohrift des
Herold für 1874 fehlt eine Generation.
Der Perüokenmacher Christian Ludwig Triller zu Halberstadt (geb.
1714, f 1776) hatte folgende Söhne:
1) August Christian Friedrich, getauft zu Halberstadt 1. April 1743,
f 1807 als Perüokenmacher zu Halberstadt. Seine Frau war Johanna
Dorothea Bartelsen.
Von ihm stammt die in der Stammtafel aufgeführte nächste
Generation.
2) Johann August Andreas, geb. 1744, f 1770 als Soldat zu Halber«
stadt.
3) Johann Heinrich Christoph, f jung.
Die Frau des Postbriefträgers Georg Friedrich Heinrich (geb. 1776)
hiess Johanna Caroline Pfeiffer.
Der an der Spitze der Tabelle H. genannte Michael Triller wurde
nicht Tom Kaiser Carl V., sondern, wie auf Seite 193 schon richtig ge-
sagt ist, vom Kaiser Rudolf n. geadelt.
J. Gf. Ö.
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Nachträge and Berichtigungen
Geschichte
der
Herren, Freiherren und Grafen ven Pallant.
(I. Jahrgang der Viertejjahrsechrift de* „Herold/ 1 )
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I. Zu Seite 164, Zeile 12 von oben. Johanna von Pal- 6.
laut war in erster Ehe mit Otto von Elsloo vermählt, welcher
1361 als letzter seines Stammes starb und von seinen Halb-
brüdern von Schönforst beerbt wurde (Archiv zu Maestricht).
II. Zu Seite 167, Zeile 2 von oben. Edmund H. von 9 .
Pallant lebte noch 1500, wie aus einer, im September 1874^
in der zu Aachen erscheinenden Zeitung „Echo der Gegen-
wart* abgedruckten, Urkunde erhellt, durch welche der Her-
zog von Jülich der Maria von Rode (Wittwe des Johann
von Schönrode) die bisherige Pfandschaft Heyden bei Aachen
erblich und. ewiglich verleiht. Die betreffende Stelle lautet:
„ — unnd zu mehre künden haiu wir geheischen
unnd befehlenn overmitz diesen sellven Brieff unsen lieven
rheden unnd getreuenn Dieterich von Burtscheidt unsen erff-
hofmeister uns* landts vonn Gülich, Edmondt von Polanndt
unsen Amptmann zu Nidecken Ihre Siegelenn bey
dat unser ann diesenn Brieff zu hangenn Gege-
ven zu Hambach 1500 den nechsten Donnerstag nach Concept^
B. Mariae Virg. (10. Dezember).* Mitgetheilt durch Herrn
Dr. Scheen in Cornelimünster.
HI. Zu Seite 167, Zeile 8 von oben. Reinhard von Pal- 9 .
lant war auch (und zwar schon am 22. Februar 1420) Pastor
zu Bosslar, wie aus einer Urkunde bei Ritz (Urkunden und
Abhandlungen zur Geschichte des Niederrheins pag. 129)
hervorgeht; welche im Auszuge lautet : „Wir Gesilis ind Greta
beyde von hottorp — — (Geschwister, übertragen)
an der eerber vrome her Werner von Palant herre zu,
5 *
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Breidenbendt ind sine erven — — die erfgifte der vurss ca-
pelle zu hoitdorp — — getztige eerbern bereu Rey-
nalt von palant pastoir zu Boysselaer 1420, Petri
Stuhlfeier.* Reinhard war jedenfalls ein sehr junger Pastor
und Zeuge (Mitgetheilt durch Herrn Dr. Scheen).
9* IV. Zu Seite 167. Zusatz zu Anmerkung 2) : Auch ver-
trat er seinen genannten Neffen von 1482 — 1494 als Drossart
von Falkenburg.
n - V. Zu Seite 169. Daem II. von Pallant erhielt den Hof
zu Gressenich; dies ergibt sich aus einem Weisthum der
Schöffen zu Cornelimiin8ter, veranlasst durch genannten Daem :
„Item hadde Jongk. Daem6 van paelant synen peichter in
syne hoeve zo gressenich vur scholt gekümerf etc.* (Mitge-
theilt durch Herrn Dr. Scheen).
*3- VI. Zu Seite 171. Anton von Pallant, Herr zu Ruland
erscheint 1443 aufSeiten des Herzogs von Burgund. (Cfr.
Luxemb. Hist. Verein XXVIII p. 190).
u. VII. Zu Seite 172. Agnes von Pallant vermählte sich
vor 1487 ; ihr Gatte empfing die Belehnung mit Neersen,
Anrath und Uerdingen im Jahre 1502.
16. VIII. Zu Seite 174. Carsilius IV von Pallant lieh 1521
dem Herzog Johann von Cleve 2066 Goldgülden auf das
herzogliche Haus in Köln , der „märkische Hof* auqh „zum
Spiegel* genannt. Die Obligation wurde im Jahre 1609 auf
das herzogliche Haus in der Johannis-Strasse übertragen, die
Interessen der Schuld aber sehr unordentlich und endlich gar
nicht mehr gezahlt. Die Obligation war mittlerweile in den
Besitz der Familie von Brempt gelangt, welche 1632 und
1636 verschiedene Versuche machte, zu ihrem Golde zu kom-
men, endlich aber die Forderung und das Geschäft des Ein-
treibens dem Dr. Esken zu Köln cedirte. (Nach den gedruck-
ten Processakten, die sich — leider nur in einem sehr unvoll-
ständigen Exemplar — in meinem Besitze befinden).
20 . IX. Zu Seite 178. Zusatz zu Anmerkung 1): Ich be-
sitze einen alten Kupferstich, welcher den Entsatz des Schlos-
ses Breitenbend darstellt und höchst interessante Aufschlüsse
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Über die Umgegend and bei der Affaire betheiligte Perso-
nen gibt.
X. Zu Seite 179. Zeile 3 von oben. Wilhelmine von st.
Wittenhorst war Wittwe des Arnold Hayn von Geleen. Die
Kinder aus dieser Ehe und nicht die Pallant erbten Brock-
hausen.
XL Zu Seite 179. Zeile 12 von oben. Agnes Gräfin von s
Eberstein, Wittwe des Freiherrn Werner VI von Pallant er-
hielt am 14. Juni 1650 für sich und ihre etwaigen Nachkom-
men das böhmische Inkolat. Sie besass die Güter Tschisch-
kowitz (bei Böhmisch-Leipa) und Koscbtialov (bei Gitschin) in
Böhmen. (Kgl. Böhm. Landes-Arcbiv zu Prag).
XII. Zu Seite 179 Zeile 24 von oben. Andreas Freiherr n.
von Pallant schoss dem Könige Philipp IV bedeutende Sum-
men vor und erhielt dafU? eine Anweisung auf die kgl. Do-
mänen in den Niederlanden und eine Rente von 312 Livres
auf das Schloss Osennes. (Inventaire des archives du Nord
II. pag. 362). — i
XII I. Zu Seite 183 Zeile 11 Tön unten lies: Tochter 25 .
von Marsil IVzu Wachendorf und Anna Isabella von Merode
(Cfif. pag. 328). — 9t
XIV. Zu Seite 192. In der letzten Zeihe streiche man: 34 .
Sie brachte Brockhausen in die Ehe. Cfir. oben X.
XV. Zu Seite 193 Zeile 13 von oben ist Brockhausen zu ».
'streichen; Zeile 18 von oben ist das Eingeklammerte zu strei-
chen.
XVI. Zu Seite 195 Zeile 18 von oben. Adolf Wilhelm 37 .
■Freiherr von Pallant stand in Militärdiensten; er lebte noch
1709, war aber 1715 todt.,
XVII. Zu Seite 195 Zeile 26 von oben. Johann Stefan 37 .
Heidenreich Freiherr von Pallant war nicht. 1705, sondern ..
schon 1685 geboren.
: XVIII. Seite 280 Zeile 2 von oben lies 1801 statt 1701. «s.
^ - XlX. Seite 285 Zeile 2 von oben ist nach geboren „zu w.
Arnheim“ einzuschalten.
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70
XX. Ebendaselbst Zeile 8 von oben ist nach Citrenbeck
„und Walfort" einzuschalten.
XXI. Ebendaselbst Zeile 17 von oben lies Angerenstein
statt Walfort.
51 . XXII. Seite 285 Zeile 11 von oben ist nach 1870 „zu
Haag" einzuschalten.
XXIII. Ebendaselbst Zeile 12 von oben; nach Oye lies:
königlich niederländischer Kammerherr etc. geboren zu Yoorst
18. September 1834, vermählt zu Necrynnen.
XXIV. Ebendaselbst Zeile 22 von oben; nach Pallant
lies: geboren zu Haag 23. Januar 1870.
XXV. Ebendaselbst Zeile 6 von unten; nach Wester-
voort lies : Ritter mehrer hoher Orden.
XXVI. Ebendaselbst letzte Zeile; nach 1806 lies: zu
Arnheim.
5 *. XXVII. Zu Seite 286 Zeile 12 von oben. Carl Friedrich
Freiherr von Pallant war Offizier der Cavallerie und starb
zu London 14. Juli 1872. Er hatte sich daselbst am 24. No-
vember 1870 mit A. A. M. Maclean vermählt.
XXVIII. Ebendaselbst Zeile 12 von unten. Helwigh C.
J. Freiin von Pallant ist zu Arnheim geboren und vermählte
sich daselbst am 25. Marl 870 mit Anton Luden, geboren zu
Amsterdam 31. Juli 1844.
XXIX. Ebendaselbst Zeile 5 von unten; statt W. F, G.
L. lies: Wilhelmine Friederike Georgine Luise.
53. XXX. Seite 287 nach Zeile 2 von oben einzüschalten :
3) Wilhelmine Friederike Georgine Luise Freiin von Pallant,
geboren zu Velp 5. Dezember 1870.
XXXI. Ebendaselbst Zeile 4 und 7 von oben lies Keu-
kenhof statt Kenkenhof.
XXXII. Ebendaselbst Zeile 9 von unten lies Beerse statt
Beerde.
55 . XXXHi. Zu Seite 289 ZeHe 8 won oben. Woltera Ger-
trud Freiin von Pallant ist am 22. Januar 1850 gestorben.
*1 XXXIV. Seite 291 oberste Zeile lies XVIII statt XVIL
5 a. XXXV. Seite 292 Zeile 10; von unten lies Selina statt
Ida.
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71
XXXVI. Ebendaselbst Zeile 9 ton unten; statt zu De*
venter 19. Juni 1847 lies: zu Hellendoorn 14. September
1870. •;
XXX VII. Seite 295 Zeile 2 von oben lies Rynsdorp 6i.
statt Ryksdorp..
XXXVIII. Ebendaselbst Zeile 9 von unten lies : 5) Hen-
riette Adele Freiin von Pallant geboren zu Lisse 4. Juni 1850,
heirathete zu Rynsdorp bei Wassenaer 1. August 1870 Ru-
dolf Freiherrn von Bentinck zu Bückhorst, geboren zu Has-
selt 16. Juni 1845 , Sohn von Bernhard Wilhelm qnd Anqa
Gerhardine Freiin von Pallant (Cfr. Seite 290). 56 .
XXXIX. Seite 298 letzte Zeile lies Cfr. statt Cbr. 64 .
XL. Zu Seite 300 oberste Zeile. Der Rittersitz Borsche- 66.
mich oder. Borsenbeck /wurde iq d?r Folge häufig Pallauts-
burg genannt
XLI. Zu Seite 305 Zeile 7 von oben. In Zieverich (bei ti.
Bergheim, dem alten Tiberiacum) gab es zwei Rittersitze; der
hier in Rede stehende wurde später gewöhnlich Pallantsburg
genannt (Cfr. XL ). Ein späterer Besitzer, Herr von Francken,
erbaute daselbst ein hübsches kleines Schloss, welches noch
steht.
XL1I. Zu Seite 306 letzte Zeile; hinzuzufügen: war aber 72 .
1743 todt. :
XLIUL Zu Seite 307 Zeile 7 von oben. Maria Theodora 76 .
Freiin von Pallant starb vor dem 6. Dccember 1746. -
XL1V. Ebendaselbst Zeile 11 von oben ; lies: Elisabeth
statt N. - <
XLY. Ebendaselbst Zeile 12 yon oben, nach Severin lies:
(oder Zevqrn). Nach starb lies: zu Wismar.
, XLVL Zu Seite 308 Zeile 6 von , oben Freiherr Georges.
Ludwig von Pallant besass das ehemalige Capuzinerkloster
zu ^ithepa. Semp Nichte uud Erbin Marif Theresia Freiin
£ ypn .Pallant verfcsüfte es 1836 dem Redemptoristen- Orden.
XLVII.EbendaselbßtZeilell vonunten lies Wilhelm
van Veldhoven (statt W. YQn Wettenhoven). Er war der
Vater , des 1867 zu /Withpm verstorbenen als Kanzlerredner
bekannten Redemptoristen P. Justin yan Veldhoven»
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72
XLVIJX Ebendaselbst Zeile 10 von unten lies Eyndhoven
statt Lyndhoven.
7a XLIX. Zu Seite 310 Zeile 2 von oben. Dietrich von
Pallant scheint die Landdrostei von Valkenburg schon 1463
pfandweise besessen zu haben. Er war auch von 1442 bh
1463 Schöffe zu Maestricht.
78 . L. Zu Seite 312 Zeile 12 von unten. Philipp von Sta-
velles war Chef der königlichen Artillerie, ln dieser Stellung
streckte er dem Könige 16000 fls. vor, statt deren seine
Wittwe circa 1574 einen Antheil an dem Walde von Nieppe
bis zur gänzlichen Abtragung der Schuld erhielt. Cfr. Inven-
taire des archives du Nord II pag. 260.
so. LI. Zu Seite 314 Zeile 19 von oben. Engefsdorff blieb
bis kurz nach 1700 im Besitze der Grafen von Waldeck und
wurde dann an einen Industriellen Namens Holz verkauft,
welcher aber in Concurs gerieth, worauf das Kölner Andreas-
Stift das Gut an sich brachte.
L1I. Ebendaselbst Zeile 21 von oben. Pallant wurde
1682 an den Grafen von Hatzfeld t- Weis weiler verkauft. 1756
litt das Schloss sehr durch ein Erdbeben und wurde 1769
durch den Grafen Carl Eugen von Hatzfeldt zugleich mH
Weisweiler für 210,000 fls. an den Churfiirsten v. d. Pfalz
verkauft, welcher es in der Folge mit anderen Gütern (Ofr.
72 . pag. 306 Anmerkung 4) zur Dotation seines Sohnes, des spä-
teren Fürsten von Bretzenheim verwandte.
82 . UH. Zu Seite 316 Anmerkung 4). Johann von Pallant
nennt sich 1459 „ Jongker Johann Palant, heir zo Segersberge*
und erscheint unter den „reeden mde fründen* des Herzogs
von Jülich. (Mitgetheilt durch Herrn Dr. Scheen.)
S 3 . LIV. Zu Seite 317 Zeile 13 von oben. Johann II von
Pallant war auch Herr zu Lürken (Bürgermeisterei Dürwiss,
Kreis Jülich) wie aus dem Weisthume von Kornelimünster
erhellt. Herzog Wilhelm Von Jülich erschien hätnKch am
22. Tage des Hardmbndes (Januar) 1478 zu Coraelimünster
um von dem Abte daselbst als 1 Vertreter des H. Cornelius die
Vogtei als Lehen zu empfangen. Der Abt Gerhard vön Lüls-
dorf hatte bei dieser Gelegenheit hei sich ' — an eyne
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syden aa manne des hoefft Tan sente Cornelia monster Jo-
bann van Paelant, Heir zo Wilden borg inde zo Bergbe, man
Tan deme overaten hnse zu lnyrke mit ajner erfibchaff,
leenmannen, tzynsen inde peiehten dar so gekoerende &c. &o.
*. Lürken lat noch gegenwärtig ein landtagafehigea
Rittergut. Die Lehenrührigkeit von CornelimünBter mochte
wohl daher kommen, dass Langweiler (ehda. unmittelbar bei
Lürken, auch Lanklar genannt) uralte Besitzung der Abtei
war und Lürken wahrscheinlich im Gemeindebanne lag. In
den abteilichen Lehenalisten von 1602 findet es sieh indessen
nicht mehr vor. (Mkgetheflt von Herrn Dr. Seheen.)
LV. Ebendaaelbet Zeile 2 von unten. Johann IIL von
Pallant erscheint ab jttüehaeher Oommissär bei einer Gränz-
Begulirung in Gressenich am 13. Juli 1532: „ — com-
paruerunt — — bonorabilea et probi Joannes de Pallant,
droasardua patriae Juhacenaia et satrapa in Wilhelmstein —
~ u (Hach einer Urkunde im städtischen Archive au Aachen
mitgetheilt von Herrn Dr« Seheen.)
LVI. Ebendaselbst Anmerkung 2. Vincenz von Schwa-
nenberg gehörte wirklich der alten böhmischen Familie
Schw&nberg an, wie. sich dies deutlich aus der Reiaebeschrei-
bung Leo’s von Rozmital ergibt.
LVII. Zu Seite 319 Zeile 9 von unten. Lintzenich kam aa.
später an die Streversdorflj Beywegh, Geyr, Mylius.
LVIII. Zu Seite 322 Zeile 9 von oben. Daem von Pal- ^
lant beaaas 1555 eine Lantbank zu Merkstein bei Aachen.
Einera Herrh von Pallant gehörte dariials auch die Hälfte von
Abenden. (LacomUei’a Archiv HL 2. 341 und 346 ; mitge-
theilt von Herrn Dr. Seheen.)
- LIX. Ebendaaelbet Note 4) musB lauten : Jetzt Weibels-
kirchen (französisch Warize) bei Belchen - in Deubch-Loth-
ringen und nicht mit Wiebelskirchen im Kreme r ’Ott-
weiler zu verwechselt. . i
LX. Zu Seite 323 Zeile 3 von oben ist hinzuzofügen : ^
Daem starb 1665 und ruht in der Schlosskapdle zu Sirck.
Daselbst findet eieh sein Grabstein mit den AhneU Wappen
nnd der Umschrift: „Hier liegt der edile Adam. von Pallant
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herr zu Rollingen, BeH (ve) zu Nancy, dem sei Gott gnaedig
im iahr 15C5. Ä Bein Wappen findet sich auch (aber ftsc 6
d’argent et de sable) auf dem Schlüssel des Gewölbes der
alten Kapelle zu Varize (Histoire mannscrite de Sirck par
Bettinger, berausgegeben von dem Grafen Puymaigre in dem
„Mdmoire de räcaddmie de Mete 1852 — 1853“, uns mitgetheilt
von Herrn Arcbivrath Eltester zu Coblenz.)
94 . LXI. Zu Seite 328. Letzte Zeile. Graf Carl Eugpn von
Hatzfeldt verkaufte Wachendorf 1768 an den Freiherrn von
Haiberg um 94,000 fls.
95 . LXII. Zu Seite 329 Zeile 7 von oben. Auch in Roer-
monde kommen Pallant vor» Gerhard Dominicus van Pallant
(auch Palants und Pallants) königlicher Rath etc. starb 1712;
er heirathete erstens Anna Bosmans und zweitens Cornelia
Gilkens. Aus dei^ ersten Ehe stammten: 1) Wilhelm Peter,
getauft 29. Mai 1670. 2) Johannes Mathias, getauft 30» März
1672. 3) Beatrix Agnes, getauft 23. Januar 1674. 4) Ger-
trudi* Catharina, getauft 6 . September 1675. Aus zweiter
Ehe: 5) Gerhard Josef, getauft 16. Februar 1699. Einzeln
finden sich noch: 1) Catharina van der Raedt dicta Palants
1670. 2) Wilhelm Anton Palant 1672. 3) Anna Catharina
Pallants 1675. 4) Wilhelm von Pallant, Doctor der Rechte,
Erzdiakon zu Gross-Glogau in Schlesien, 1699. 5) Wendelina
Beatrix van Pallant heirathete Franz Cox und starb 25. Juli
1727; sie ruht bei den Minoriten zu Roermonde. (Mitgetheilt
durch Horm v. d. Bergh zu Maestricht.)
19 . LXIIL Zu Seite 177 Zeile 12 von oben. Albertus Baro
de Pallant-Bretenbend ex oquestri antiqua Juliacensi gene
progenitus, fuit Pracpositus Embricensis, Decanus Clivensis.
Scripsit Panegyrin Ferdinande III 1637. {Hartzheim, Biblio-
theca Coloniensis, Köln 1747; Mitgetheilt von Herrn Pauls
zu Cornelimünster.)
5 . LXVII. Zu Seite 163. Ich finde Arnold noeh erwähnt :
1) 1315 (Piot, Cartulaire de St. Troud I p.. 445}, wo er
als Zeuge auftritt und sieh vjllicus et scabinus Aquen-
sis nennt. Sein Siegel führt die Umschrift: R. Arnuldi
dicti parvi Arnuldi.
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7.5
2) In demselben Jahre findet er sieh als Meier and Vogt
za Aachen bei Haagen. Geschichte Aachens' I. 232
(nach Quix, Beiträge II. 162.)
3) Als die Kaiserin Margaretha (Von. Holland, zweite Ge-
mahlin Ludwigs von Bayern) 1338 nach Aachen kam,
machte ihr die Stadt kostbare Geschenke, worunter ein
vergoldeter Becher von 41 Mark 3 Schillingen Werth,
welcher von Herrn Arnold dem Kleinen gekauft worden,
war. (Haagen I. 250.)
4) 1338 am 29. Dezember, ontersehreibt „Myn Heyre Her
Arnold von Breydenbent ritter and achöffen* die Chur-
a . gerichtsordnung - von Aachen. (Haagen I. 255.)
LXV1H. Zs Seite 163. Ein Reinhard von Pallant war s.
1351 Propst za Kerpen und Vicedom zu Aachen. (Haagen
L 285 und II. 57 Nota 2.) .
LXIX, Zu Seite 164. Werner I unterschreibt am 16. #•
März 1376 das BQndniss zwischen dem Herzoge von Jttlich
und der Stadt Köln. (Ennen V. 150.)
LXX. Pag. 165 Zeile 9 von oben ist ein grober Druck-
fehler stehen geblieben; es mass hier: 1397 statt 1379 heissen.
An Freitag nach Petri Kettenfeier 1380 verpfändete' der
Herzog von JfUich Vogtei und Meierei von Aaeben an die
Eheleute Carsilius von Pallant und Margareth von Berges-
hausen. (Haagen I. 313, nach Quix, Aachen, p. 155.)
In Generation UI gehört vielleicht noch Arnold von
Breitenbend ^ welcher 1874 in die Dienste der Stadt Köln
trat (Ennen V. 64) ; Arnold siegelt indessen mit einem Löwen.
LXXI. Zu Pag. 174. Wegen - Oarsilius lVvergleicbe 18 *
Hangen IL 116.) •
LXXII. Zu P4g. 180., Wegen Edmund; von Palküt ver- a.
-gleiche min Quix, Beiträge !!!.' '14. i ; • - •• •
LXXIIL Zu/Pagr i299; Werner 1 Von Pallant war ein 66.
grosser Wohlthäter der Franriskanerkircho zu Aachen. Cfr.
Hangen HJ 499 :un3 424.; » d ...; : , i f >
1 '■ - LXXI V. Zu Pag. 31 7i 'Zeile 2 von oben; iEva von Pal- es.
lant heirathote im Jahre 1454. (Quix, Beiträge HI. p. 10 -bis
11; mir mitgetbeilt von Herrn E. Pauls in CornelimUnster.
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76
Ebendaselbst Zeile 4 von unten. Catbarine von Pallant
starb als Wittwe 1528. (Quiz, Beiträge III. p. 14 ; mitge-
theilt durch Herrn Panis.)
96. LXXV. Zn Pag. 327. Anna von Winkelhansen wurde
am 27. Oktober 1577 begraben. (Katzfey, Geschichte von
Münstereiffd, IL § 920; alle Noten aus diesem Werke ver-
danke ich Herrn Pauls.)
m. LXXVL Zn Pag. 328. Marsilius IV. legte am 7. Sep-
tember 1659 im Aufträge des Landesherrn den Grundstein
zu einem Kloster m Düren und lautete die Inschrift auf der
mit versenkten zinnernen Tafel : „Posuit fllustris et generosus
D. Baro Marsilius de Pallant D. in Wacbendorfj Frentz et
Wiltenbergen, serenissimi Ducis Jnliae camerarius, Satrapas
civitatis MarcoduTanae et Satrapiae Nideggenais ete.“ (Bong,
Rumpel und Fischbach, Materialien cur Geschichte Dürens
347, uns gleichfalls durch Herrn Pauls mitgetheilt.) Marsi-
lius war demnach jedenfalls Amtmann cn Nidecheb und ent-
weder überhaupt oder doch damals nicht zu NöroCntcb. Die
' Herrschaft Frentz gehörte den Merode-HoufFalhse, und kann
sie Marsilius nur als Pfand besessen haben.
Unter ihm (nämlich 1645) besetzten und befestigten die
Hessen Waebendorf sehr stark (Katefey L § 918, wo eine
ausführliche Geschichte von Wachendorf zu finden ist.)
Amalie Raba von Pallant war auch Erbin von halb
Wachendorf; ihr Sohn Eduard Florenz Cornelius Graf 'von
H&tzfeldt kaufte die zweite Hälfte (von seiner Tante Iaabella)
.dazu: Es kam von der Familie Haiberg an die Ritz, zuletzt
.an einen Herrn 8chröder. (Katzfby.)
Die Reihenfolge der vier letzten PallanPachen Erbtöchter
- ist bei Katzfey anders, nämlich 2, 4, 3,11
96 . LXXVIL Zu Pag. 329. Zeile 6 von eben. Zu den Pal-
•• lant in Aachen gehört wohl der 1680 vorkommende Maxi-
milian von Pallant, “welcher mit dem 1689 erwähnten Cantor
Baron von Pallant identisch sein dürfte. (Haagen ILl 283. 299;)
66. LXXVHI. Pag. . 341 .Zeile 6 voti unten . lies 1474
Matt 1774.
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Geschlechter des niederen Adels,
die ursprünglich dem hohen angehört haben.
Yom
Goli. Reg.-RatliDr. L. Frhr.T. Leüehnr.
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Der Behauptung, dass es Hunderte von Familien des
niederen Adels gegeben habe, die in frühester, aber urkund-
lich nachweisbarer Zeit, also im 11., 12. , bis in die erste
Hälfte des 13. Jahrhunderts hinein, dem hohen Adel ange-
hört haben , oder auch unter verändertem Besitznamen den-
noch dynastischer Wurzel entsprossen zu sein, nachweisen
können, ist widersprochen und das Verlangen gestellt worden,
solches durch Nennung der Namen der betreffenden Familien
zu beweisen.
Selbstverständlich kann nur durch Urkunden der voll-
gültige Beweis geführt werden. Dazu fehlt es aber dem an
Jahren weit vorgerückten Verfasser dieser Zeilen an Zeit,
denn Jahrzehnte würden dafür in Anspruch zu nehmen sein;
aber auch an Raum für ein so umfangreiches Werk.
Doch ein Ausweg würde übrig hleiben, und diesen will
ich, der Wichtigkeit des Gegenstandes wegen, in Beziehung
auf seine reichshistorische Seite wählen. Mit Rücksicht auf die
Geringfügigkeit des Raumbedürfnisses wird vielleicht der He-
rold die Hand bieten, diesen Weg einschlagen zu können.
Man hat nämlich zu erwägen, dass das Alphabet mit Hin-
weglassung der hier nicht , in das Gewicht fallenden Buch-
staben Q, X, Y und unter Zusammenziehung des U und V
zu einer Einheit, wie ja auch oft in lexicalischen Worten
geschieht, sich auf 20 Buchstaben beschränkt. Neh-
men wir nun auch nur einen Buchstaben, der ungefähr
die Durchschnittszahl in der Nomenclatur bildet, heraus, so
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würden wir, bei auch nur zehn anzuführenden Beispiele für
das ganze Alphabet, schon auf die Zahl 200 kommen.
Dass damit jedoch noch lange nicht die Hälfte der zu
gewinnenden Beispiele erreicht wäre, liegt auf der Hand,
wenn man erwägt, dass die Zahl der Urkunden aus der an-
gedeuteten Periode, in welcher jene Wandelungen vor sich
gingen, weit in die Tausende gehen, und es unmöglich ist,
in kurzer Zeit die sämmtlichen Werke, welche benützt wer-
den müssten, zu durchforschen.
So habe ich mir denn aus dem Alphabet den ungefähr
die Durchschnittszahl haltenden Buchstaben M gewählt, und
darf hoffen, damit die Richtigkeit der Eingangs erwähnten
Behauptung erwiesen zu haben.
L Halb erg
(die bei KilRmrg gelegene Barg, früher auch Madelberg genannt)
Schon 1084 nobiliores: Cuono de Madelberch et frater
ejus Adelbero (Beyer, mittelrh. Bibliotb. I. 449); auch noch
gegen Ende des 13. Jahrh. 1292. Johannes domicellus (ein
Prädicat, welches nur dem hohen Adel zustand) de Mailberch
(Hontheim, hist. Trev. I. 824). Dieses Geschlecht würde,
weil es bis zu seinem Erlöschen den Stand der Edelherren
gewahrt hat, hier gar nicht mit aufgeführt worden sein, wenn
sich in ihm nicht ein interessantes Beispiel böte von der Ab-
zweigung eines Geschlechtes niederen Adels aus dynastischer
Wurzel. So heisst es nämlich 1186: Rotholfus de Mathel-
berch, Heinricus frater ejus de Burensheim (das Schloss Bür-
resheim bei Mayen). Die v. Bürresheim finden wir nämlich
späterhin zur Ritterschaft gezählt.
H. Malsburg
(nordwestlich von Zierenberg gelegen).
Die Stammburg ist noch heute im Besitz der Familie,
ursprünglich hohen Adels. Einst Allodialbesitz gelangte sie dem-
nächst an Corvey und wurde als Lehn zurückempfangen mit dem
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Erbschenkenamte. 1111 — 1137 castrum Malsburg, quod Vol-
ooldus et Udalricus dederunt (an Corvei) (Gudenus c. d. I«
397.). 1120. Bernardua frater Volcoldi de Malesburg cum
herede suo unico filio nomine Amelungo. (Falke trad. Corbey.
p. 219). 1123. Bernhardus comes, frater Yolkoldi de Males-
burgh cum herede suo unico filio nomine Amelungo. (Erhard,
regesta Westfal. I. 151). 1130. Luitgardis vidua Volcoldi
de Malsburg (Kindlinger Münst. Beitr. 111. Urk. p. 18). 1130.
Liutgarda vidua Volcoldi de Malsburg, filius ejus Bertoldus.
(Erhard U. 13.) Mit letzterem pflanzte sich der Stamm bis
auf die Gegenwart fort, und zwar als Lehnträger und Erb-
schenken von Corvei.
8. Malsen.
Der Stammsitz in der niederländischen Provinz Geldern
gelegen; in Urkunden schon früh, 996, Malsme und 1120
Malsum genannt: (Lacomblet, niederrh. Urkb. 1. 78. 202.) Von
diesem Geschlechte finden wir als Edle : 1076 und 1099 Rogerus
de Malsener und zwar an der Spitze der Edlen (Sloet oork. v.
Gelre p. 1083). 1116 — 1118 Godefridus de Malsne et frater
ejus, mitten unter anderen Edlen (ibd. p. 223). 1121 liberi
Godefridus de Malsen et frater ejus dominus Hermannus, wie-
der zwischen Edlen (ibd. p. 238); auch noch 1203 Egbertus
de Malsen vor den Ministerialen (ibd. p. 411.) In diesen Ge-
genden, als zum niederen Adel gehörig, im 17. Jahrhundert
erloschen (Fahne, Cöln.- Jül.-Berg. Geschlechter, 1. 267) ; aber
noch gegenwärtig in Bayern fortbltihend unter dem Namen
Barone Malsen von Tilborch (Baronie in Brabant)
4. Handere.
Hier haben wir es mit einem Geschlechte zu thnn, dessen
topographischer Name , wegen der vielen Schwankungen in
der Schreibart, schwer festzustellen ist. 1143 Leuthardus no-
bilis vir, Rudolfi filius de Mandere (Förstemann, Neue Mit-
theil. VII. 4. A. A. 43). 1143 nobilis Steppo de Manleis (Le-
debur, N. Allg. Arch. HI. 122). Folgende wohl nicht mehr
zum hohen Adel zu rechnen: 1181. Rodolfus de Mendere
6
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(Scheidt vom. Adel, S. 491. Vogell Gescbl. v. Schwichelt p.
7). 1199. Stepo de Mandre. (Urkdb. d. hist. Vereins f.
Nieders. II. 39.) 1215. Cunradus de Manderia (Gudenus c.
d. I. 433).
5. Marenholz.
Die früheste urkundliche Erwähnung dieses noch gegen-
wärtig blühenden Geschlechtes ist, mit Uebergehung der fabel-
haften Turnier - Erwähnungen , folgende: 1121 Iso et filius
ejus Iso Mareholt. (Ludwig, reliq. mspt. V. 68. Köhler,
Kloster Petersberg b. Halle, I. 722.) Weil sie ausdrücklich
vor den Ministerialen genannt worden, sind sie als nobiles
zu erachten.
6. Mareserve.
(Maresleve bei Quedlinburg?)
Der Name in der Form, wie er zu den Edlen gezählt
wird, ist ausserordentlich entstellt. Die v. Maresleve, nach
einem eingegangenen Orte bei Quedlinburg, erscheinen später
als Ministerialen. Erstere zeigen sich: 1166 Conradus de
Makecherve (Ludwig reliq. mspt. XII. 367). in anderen Ab-
drücken: Conradus Makecherve (Gercken c. d. Br. HI. 55.
Heinemann, Albrecht d. Bär, S. 477). 1170. Conradus et
Gero de Maktserve (Ludwig V. 10). 1172. Conradus et
Gero de Marktserve. (Dreyhaupt, Saalkreis II. 365.) 1194.
Conradus de Makecerve vor den Ministerialen (Beckmann,
Hist. v. Anhalt, IH. Th. IV. B. II. Cap. p. 411). 1213. Con-
radus Mareczern immer noch vor den Ministerialen. (Erath
c. d. Quedlinb. p. 131.) 1256 Albertus Makescerve und 1266
nobilis Albero Zabel, ein und dieselbe Person, dessen Siegel
die Umschrift hat: Sigillum Zabelonis de Maretserve (abgeb,
Erath Tab. XXH. 3 und Ledebur Archiv für Adelsgesch.
HI. 5, wo auf den möglichen Zusammenhang mit Maresleve
hingewiesen ist, I. 86 — 89). Das Wappen zeigt einen drei-
füssigen geflochtenen Tragkorb.
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7. Mark # (bei Hamm).
Dieses Schloss war in der zweiten Hälfte des 12. Jahr-
hunderts im Allodialbesitze eines Edel-Geschlechtes , wie aus
Folgendem erhellt; 1170. ßabodo de Marcha. (Seibertz,
Urkb. d. Herzth. Westfalen, I. 85.) 1174 nobilis Rabodo
yan ther Marka (ibd. I. 93. Kindlinger Yolmest-Gesch. II.
26). 1184. castrum Marcha cum toto allodio Rabodonis et
cum ministerialibus ejus. (Seibertz I. 118.) Dieses Allodium
wurde den Grafen von Altena übergeben, die demnächst, ins-
besondere nach der tragischen Katastrophe, die mit der Ermord-
ung des Erzbischofs Engelbert von Cöln durch den unglück-
lichen Friedrich von Isenberg und Altena (f 1225) endete,
den Titel Grafen von Altena ganz gegen den der Grafen v.
Mark vertauschten. Die Erwerbung von Mark war bereits
1193 erfolgt, weil hier zutn ersten Mid: Adolfus comes de
Altena et in Marca genannt wird. (Erhard, regesta Westf.
II. 2$4.} Das ältere ritterliche Geschlecht v. Mark, welches
bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts in folgenden Personen er-
scheint: 1216 Herbord de Marke (Gelenius vita S. Engelberti),
1252 Ludolph de Marka miles. (v. Steinen, Westph. Gesch.
IH. 885) halten wir für Nachkommen des Edlen Rabodo, wo-
gegen die ebenfalls bis in die neueste Zeit der Grafschaft
Märkischen Ritterschaft angohörigen v. d. Mark Bastarde der
Grafen von Altena-Mark sind.
8- MarschaL
Der Ueberschrift nach zu urtheilen, sollte man meinen,
es könne ]xier nur von Ministerialen die Rede sein; allerdings,
aber es gab auch eine höhere Ministerialität, bei welcher der ange-
borene Stand des Edlen nicht verloren ging. Zu dieser höheren
Glasse gehörten entschieden die. über die Reichsministerialen
gestellten Ejrbmarschälle, z. B. 1172 Rudolfus de Aldenborc
marschalcus noster (Friderici imperatoris) , (Estor, kl. Schrif-
ten^ III. 368); 1206. Henricus de Kallindin imperialis aulae
marscalcus (Sloet oork. v. Gelre p. 423). 1215. Anselmus
de Iustingen marscalcus imperii (Lacomblet, niederrh. Urkb.
6 *
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8t
II. 26). 1218 dePapenheim marscalcus noster (Friderici regis)
(Sebüpflin, hist. Zarrag. Baden, V. 148.) Die Nobilität, wenn
sie auch nicht ausdrücklich ausgesprochen, verstand sich hier
von selbst. Dass aber, auch trotz des Ministerialamtes auch
bei geringeren Landesherren die Nobilität ausgesprochen wird,
davon hier Beispiele bei einem Landgrafen von Thüringen:
1181 Gothschalcus marschalcus nobilis (Tross, Westphalia
1826. p. 392). 1211 Heinricus marschalcus de Sundershusen
nobilis Lantgravii (Urkb. d. hist. Vereins für Nieders. II. 70.)
9. Marten.
In der Grafschaft Mark finden wir im späteren Mittel-
alter zwei im Wappen verschiedene, ritterliche Geschlechter
beide zu Marten bei Dortmund, das eine auf Baus, das letztere auf
Schloss Marten angesessen. Die ältesten Mitglieder des einen
oder anderen Geschlechtes waren Edle : 1145 Gerhardus de
Marten (Sloet oork. v. Gelre p. 280). 1169. Walterus de
Merten nobilis (ibd. p. 324). 1174. Gert de Marten (Gele-
nius vita. S. Engelberti p. 297).
10. Meinhövel und 11. Münster.
Bei folgenden Münster’schen Adelsgeschlechtern , deren
Wappen in grosser Uebereinstimmung stehen und deren Stamm-
genossenschaft grösstentheils erwiesen ist, nämlich bei denen
v. Ascheberg, v. Botzlar, v. Davemberg und den beiden
oben genannten, die des Buchstabens wegen herausgenommen
sind , kann nur die erstgenannte als eine solche bezeichnet
werden, deren früheste Mitglieder als nobiles erscheinen. Es
sind dies folgende: 1169. Burchardus de Ascheberge nobilis
(Niesert, Münst. Urkb. II. 448). 1179. nobilis Burchardus de
Askeberge (Erhard, regesta Wertfal. II. 146. 147). 1188
und 1190. nobilis Heinricus de Ascenberch (Niesert, Münst.
Urkb. IV. 161. 174). 1205.1206: Alheidis matrona nobiüs
de Ascenberg. (Kmdlinger, Münst. Beitr. III. Urk. Seite 126
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85
Erhard III. 21«) Aber auch bei den 4 anderen Familien haben
wir sehr auffallende Wahrnehmungen zu bemerken; die sonst
in der Regel Kennzeichen höheren Standes sind, z. B. bei
den Botzlar, Davcrnberg und Meinhövel nicht bloss die schild-
förmigen Siegel ungewöhnlicher Grösse, sondern vorzugsweise
die Urkunden-Eingänge; 1270: Nos Rodolphus du bene pla-
cito dei, tniles de Botzlar, als Zeuge: patruus noster de Da«
verenberg (Niesert, Münst. (Jrkds. II. 470. 471). 1271 zu
Daverenberg: Nos Hermannus de bene placito dei miles
on Lainek
Gebrüder zu Nemmersdorff und Goldkronach. (Spiess
Urkunden 113).
1540.
Hans von Raitenbuch hatte zur Hausfrau Margaretha
von Layneck, eine Fränkin. Dr. Wiguleus Hundt
bayer. Stammenbuch II. Theil Seite 264).
1 ) Ingelshof, k. Landgerichts Erbendorf, war landgräfl. Leuohtenberg-
sches Lehen.
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125
1541. 12. Dezember.
Urteiler im Hofgericht, Christoff von Lainek,
Amtmann zu Goldkronach. (Lang II. 251).
1542. Dienstag nach divisionis apostolorum.
Lehenrevers Christofs von Lainek zu Nemmersdorff
über den Sitz daselbst mit dem Pau, Schäferei und vielen
Gütern etc. Item über Güter zu Lainek, zu Steinach
zu Sandreut, Seitenhof Folschnitz etc. so er alles von
Marggraf Albrecht empfangen. (Dr. Monninger’s Index)
1546.
Lehen-Revers Christofs von Lainek als Lehenträger
seines Vettern Hanss Joachim von Lainek, über
den Sitz zu Goldkronach mit Vischwassern. Item über
seinen Antheil an viel andern Gütern, und über den Sitz
zu Trautenberg und ander dabey liegende Lehen, so ihm
von seinem Vater Loren tz von Lainek angefallen.
(Dr. Monninger’s Index).
1547. Sambstag nach Dionisii.
Hans Gilg von Lainek erhielt von Johann Ernst
Herzog von Sachsen, dem er für einen Knaben (Pagen)
gedient, seinen Abschied. (Lairitz Collectanea in hist.
Verein in Bayreuth). [Handschrift].
1549. Freitag post Vincula Petri.
Lehen-Revers Hannsen Wilhelm’s von Lainek
für sich und seinen Bruder Hans Gilg über den Sitz
zu Nemersdorf, Goldkronach und die Güter dazu gehörig,
sammt allen andern Lehen, so ihm von ihrem Vater
Christof anerstorben. Item über Trautenberg und andere
Güter, so sie von ihren Veter Hans Joachim ererbt.
(Dr. Monninger Index).
1524— -48.
Christof von Lainek’s Gattin war Catherine von
Giech, eine Schwester Heinzens von Giech; dazu gibt
ihn der bekannte aber unzuverlässige Genealoge Pfr.
Biedermann in 2. Ehe Sabine von Beulwitz. Seine Töch-
ter waren Kater ine von Laineck, vermählt 1657 mit
Georg von Schaumberg, Susanne, vermält 1578 mit
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126
Hans Dietrich von Schirnding, Rosine, 1563 mit Hans
Caspar von Waldenfels, Agathe, mit üans Wolf von
Kindsperg vermalt 1566. Elisabeth scheint ledig ge-
blieben zu sein und hat anno 1593, nach einem Codex
der Münchener Hofbibliothek No. 3903, an Wolf Adam
von Wirssberg zu Lanzendorf in dessen Gant 250 fl. zu
fordern.
1557. Ehe- Vertrag des Wolf von Schaumberg und der Ka-
therine von Laineck. (Germanisches Museum An-
zeiger 1861. No. 2043.)
1557. Hans Wilhelm und Hans Gilg von Laineck
verkaufen mit samt dem Gut Trautenberg auch einen Hof
und ein Seiden an Stephan von Heldritt. Der Vormund
seiner Kinder verkauft aber dieselben an Georg von
Ltischwitz zu Langendörflein. (ex aktis hist. Verein in
Bayreuth.)
1581, 27. Juni.
Vertrag zwischen der Herrschaft und Hans Wilhelm
von Lainek wegen Austausch eines Ackers zu Foelsch-
nitz, so man zum Lehmgraben auf der Ziegelhütte be-
nöthigte.
1586, 9. Septbr.
Vertrag zwischen Hans Gilg von Lainek zu Plan-
kenfels und Wolf Achaz und Jakob von Aufsees wegen
Wiesentausch. (Germ. Museum.) Plankensfels kam nach
Absterben Ulrichs von Rusenbach an Gilg von Lai-
neck ano 1573, dann an Gerhard Christof von Lusch-
witz und 1656 an Wolf Friederich von Schlammersdorf.
(Lairitz Collect.)
1595 kauft Cunigunde von Lainek, geb. von Rus-
senbach das Haus, die alte Kanzlei in der Schmied-
gasse in Bayreuth von dem v. Wirsberg’sehen Verwalter
Ludwig Schwein. Bei Verlegung der Canzlei von Bay-
reuth nach Kulmbach am 19. Jan. 1563, wurde dieses
nun überflüssige Gebäude veräussert. C. von Laineck
muss an den Rath jährlich 10 fl. Steuer zahlen, die Tür-
kensteuer und 4 fl. Wachtgeld übernehmen, und in Kriegs-
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127
läuften eine ganze Rüstung stellen. Bierbrauen zu ihrem
Bedürfnis ist gestattet, allein jeder bürgerlichen Handthier-
ung musste sich enthalten, werden. (Akten des, hist. Vereins.)
1597, den 11. Mai ist die alte Wittib von Lainek (Ku-
nigunde von Russenbach) in der alten Canzlei gestorben
und nach Nemmersdorf gebracht worden. (Bayr. hist.
Nachrichten 1769 VI. Stück S. 43.)
1601, am 10. Juli, stirbt Hans Wilhelm — der Bruder
Hans Gilgs von Lainek, beide Söhne des um 1549
verlebten Christof von Lainek, — mit Hinterlassung
eines Sohnes Christof Ernst, den er mit seiner Gat-
tin, seit 1563, Elisabeth. Fuchs und Tochter des Sig-
mund Fuchs zu Burgbreitenbach, erzeugt hatte. Sein
Sohn Christof Ernst hätte, nach Biedermann, Barbara von
Redwitz v. d. JJ. Theisenort zur Ehe gehabt , allein wie
Professor Holle in seiner urkundlich. Geschichte der von
Künsberg im 5. Band III. Heft des Archiv’s für Ober-
franken angibt, war er mit Rosine, Tochter des Adam
von Kindsperg und der Ursula von^ Schaumberg verhei-
rathet. Seine Kinder starben alle in der Jugend, Cuni-
gunde 1589, Sigmund 1595 und Magdalena 1596,
Ursula vermählte sich mit Jobst Bernhard von Kinds-
perg, Amtmann zu Neustadt a/Culm. Die Nachkommen-
schaft Hans Gilgs zeigt die Stammtafel.
1618. Extrakt der Ritterschaft besonders derer von Lai-
nek zu Nemmersdorf erfolgt Antwort sub 25. Juli 1618
an Se. fürstliche Gnaden, auf das unterm 17. Juli 1618
erfolgte Aufnehmungsschreiben Marggrafen Christian an
die Ritterschaft, wie er aus ankommenden Zeitungen die
herankommende Kriegsgefahr einher kommen sehe. „Ver-
meinen wohl wie üblich Lehendienst zu thun, aber nicht
in Person, nur dann wenn das liebe Vaterland, was Gott
beschirmen wolle, in Gefahr sei, wollen sie persönlich
erscheinen.“ (ex actis.)
1623, 22. Oktober,
Recess des Georg Wolf und Dietrich von Lainek mitDa-
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128
nid von Aufsess wegen des Gemein Rechts zu Waden-
dort (Germ. Museum.)
1623. Marggraf Christian belehnt Georg Wolf von Lainek
mit dem Patronat über Kirche und Schule zu Nemmers-
dorf. (Oestreicher Denkwürdigkeiten Band IV. S. 97.)
1629, 25. Nov.
Georg Wolf von Lainek, pfälzischer Pfleger zu
Waltershof, auf der Hochzeit seiner Schwester Sophia
Anna mit Adam Notthaft von und zum Weifcsenstein
in Friedenfels. (Schifers Collectanea. Bd. IV. S. 1090.)
1624. Dietrichs von Lainek auf Plankenfels Gemahlin
Ursula Amalia Truchsees von Pommersfelden. (Codex
germ. Monac. No. 1296.)
1628. Pfr. Dambach in Creussen Leich en-Predigt auf Die-
trich von Lainek. (Fikentscher, Gelehrtes Fürsten-
thum Bayreuth.)
1644. Auf den Todesfall des Wolf Georg von Lainek
„ und seiner Gattin Maria Veronika führt Fikentscher
im obigen Werk 10 Leichen- Predigten an, die / nach der
Sitte jener Zeit thcils deutsch , theils lateinisch verfasst
sind.
1644. Urban Jakob von Lainek, als öjähriger Knabe
verwaist, wird von Marg. Ch. von Thermo, Schwester
des Cantzlers von Feilitsch, seines Grossvaters, er
zogen. Später macht er in Begleitung des Marg-
grafen die bekannte grosse Tour, unumgänglich für
nöthig erachtet in der Erziehung eines jungen Edel-
mann’s jener Tage, ist einer der ersten, der den
neu errichteten Orden du brasselet de la Con-
corde erhielt und begleitet als Kammerjunker seinen
Herrn, Markgraf Christian Ernst, 1662 zuip fürstlichen
Beilager nach Dresden. Er lässt noch mit seiner Schwe-
ster Marg. Barbara von Stein, als solche Stammmutter
des nur fürstlichen Hauses Schoenburg — durch sie
kommen die Rittergüter Schwarzenbach a/S. und Foerbau
an diese Familie — aus Dankbarkeit seiner Erzieherin Marg.
Cathar. von Thermo ein prachtvolles Epitaphium »in der
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129
Peterskirche zu Culmbach setzen und stirbt in noch junr
gen Jahren bald darauf 24. Nov. 1670, wie aus in Druck
erschienenen Leichenpredigten, und einer Abdankung, ver-
fasst durch Christof Philipp von Waldenfels, zu ersehen ist.
1684 5. Juli stirbt Christian Erdmann, einziger Sohn
Urban Jakob’s von Lainek in früher Jugend auf
einer Reise in Paris, und mit ihm erlischt die Familie.
Durch Vergleich vom 31. Oktober 1685 treten die Erben
Nemmersdorf um 4000 fl. und Goldkronach um 8000 fl.
an den Markgrafen ab. Die fürstliche Kammer verkauft
Restcomplexe dieser Besitzungen an verschiedene Fami-
lien, — so z. B. 1704 Nemmersdorf an Hans Adam von
Tannen um 18000 fl. (Ex actis.)
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130
, Stanii
yo n Ij
Hans Gilg van Lainek , f 1593, heirathet jföi
Maria,
heirathet
1591 Hans
Christof von
Brandenstein.
Christof Ernst, 1595
sen. fam. f 11. Okt.
1628 in Plankenfels,
uxor: Rosine von
Kindsperg.
Hans
Caspar
t 1578
Paul Jakob f 10.
Jan. 1609, liegt zu
Nemmersdon
ux. Sophia von
Seckendof,
Sophia Anna , geb.
1591, 10. Febr., hei-
rathet am 20. Nov.
1629 zu Friedenfels
den Christof Adam
Notthaft zum Weis-
senstein.
Georg Wolf, geb. 1592,8. Febr.,
f 26. Juli 1644, heirathet 1636
Veronika Maria von Feilitsoh,
f l.Febr. 1644, einzige Toch-
ter des Cantzlers Urban Caspar
v. Feilitsch, f 23. März 1644,
und der Veronika von Mich-
lingen, geb. 27. Aug. 1583.
Ursula Do
geb. 5. Dez. Jai
1594 16 :
t 1595.
Veronika Sophie,
geb. 1637,
f 1647.
Urban Jakob, geb.
2. April 1639, f 24. Nov.
1670, heirathet 1662,
24. Aug., Christiane So-
phie von Rabenstein,
geb. 1644, f H- Juli
1685, Tochter des
Cb. von Rabenstein
auf Trautenberg, f zu
Goldkronach 1669, und
der Sabina Barbara von
der Galin, geb. in
Waldeck 1611.*
Margaretha Barbara,
geb. 2. Juni 1640*
heirathet 5 Lorenz
von Stein, Amts-
hauptmann
in Wunsiedel
Christian Erdmann, *
geb. 21. Jan. 1666,
f zu Paris, 5. Juli
1684
ultimus gentis.
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131
imtafel
der
jainek.
1556 Cunigunde von Büssenbach, f 12. Mai 1597.
Barbara, uxor 1586 Anna v. Lainek nata Ursula Margareta
des Fried. Thomas 1567 f 1. Dez. 1615 . getauft f 1603.
Senft von Pilsach, [19. Sept. 1617] ? hei- 1572.
Amtmanns inPegnitz, rathet 1586 Georg Er-
Sohn des Pfalz Neu- kinger von Leutersheim
bürg. Pfleger Chris- Nat. 1546 f 15. Okt.
tof Senft zu Pilsach. 1615 in Obersteinbach.
Dorothea, geb. 29. Dietrich, geb. 14. März 1593,
Jan. 1597, heirathet f 29. Febr. 1628 [1625], ver-
1619 Georg Sigmund mählt 8. Dez. 1618 mit Ursula
von Schirnaing Amalia Truchsess von Pom-
auf Prambach. mersfelden, f 1627, Toohter
des Philipp Hektor Truchsess
von Pommersfelden und der
Barbara yon Bedtwitz.
Catharine Marie,
geb. u. f 1641.
Georg Christof,
geb. 1620, f 1628 in
Plankenfels.
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Die
Familie von Redern
(de Red er e).
L
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Di©
Familie von Redern
(de Redere).
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Die
Familie von Redern
(de Rede re).
L
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Di©
Familie von Redern
(de R ed er e).
i.
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1155. Arnold, ein freier Mann, wahrscheinlich in Redere,
jetzt Rieder im Anhaitinischen, 3 / 4 M. s. w. v. Quedlin-
burg.
1179—1207. Albero.
1223. Arnold, Ministerial des Grafen von Ascanien.
1218. Arnold in der Altmark.
1243 — 59. Albertus, in Diensten d. Markgrafen von Branden-
burg; von da ab eine Linie , d. Familie in der Altmark,
von der
1272 — 1319. Conradus bekannt, der wahrscheinlich 1280 die
Burg Krumbke erhielt —
Die Linie starb 1678 mit Friedrich Wilhelm v. Redern
auf Wolterslage, Görlsdorf und Kerkow etc. aus.
Im Anhaitinischen blühte eine Linie fort, die im An*
fang des 17. Jahrhdts. erlosch, nachdem Joachim v.
Redern seine Güter Zernitz etc., bei Zerbst, 1609 an
den Fürsten Rudolf v. Anhalt verkauft.
Neben der Altmärkischen Linie bildete sieh demnächst
früh eine neue Linie in der Mark jenseit der Elbe,
aus der
1282 — 1298. Hermann bekannt; wahrscheinlich ist sein Sohn
1305 — 1325. Redeco, Hofmarschall bei Mkgf. Waldemar, und
dessen Sohn
1319—1355. Hermann, Hofmarschall b. Mkgf. Ludwig.
In dieser Linie trennten sich im 14. Jhdt. 2 Häuser,
von denen das Haus Beetz mit Adam v. Redern 1697
ausetarb, während das Haus Schwante (Wansdorf) nach
blüht; aus diesem letzteren sind urkundlich erwiesen
1355. Otto und Busso.
1412. Otto, und wahrscheinlich gehört auch der 1437 ge-
nannte Nickel (NicoUns,
Daran schliesst sich dann der in der Stammtafel zuerst
aufgefübrte Otto* v. 1460 — 14jB|0 bekannt.
9 *
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)
StammUfef
.»> 1 1 / .7 ^ .7 1 :
.. 7 #er. ' . • |
von * '
/. auf Schwante nnd Wansdorf etc.
(incl. der Oestreichischen Ianie) , . r
seitdem die Reihenfolge der Besitzer er wiesen, ;
r- .! . .■.■!* , / i h voh 1450 — 1875. 1 , J
; v / ; ' v :i ‘ v ' I. ^etatiön.’ ‘ .
Otto v. 1450 —80 Besitzer von - Scbwähte otidi Whnsdorf
f (1462 schon GroösVatiety debi 1482 riitibt mehr)^ Verm. mit
: N. N. V* iVedelL •: ; tu ü j«-. : • :;1
:: • >. . ■ ~JL, peiÄ,,,:,,il l
' Söhne vtm fiUo: ; '■ " I
1. Hw. t for 1462,|Ve^v ,,
,2,! Clous- t YPr.l4ß2, nrernq, . „ , .mit, Agnes ;> (1482
7 ,; , .wieder vor^äU) npit, Jpfg^chap^low auf Qujli(z) v
il^ü.Eritz, genannt -schon 1462j i -*„jbcfehpt,'1489,' f.iYOB! 1493,
noTicnu.' ndit. Annä i vOa Hredaw. .! . . . 1 « ;
1 ifj; (»1)0 .i77.". :
-9g Ti'l-t -ln'; i. ■ ■ 1 ,ot)(» .71 I
1. Busse, (Sohn Y. IL 1-. Mkäs-Llekt I462j> -hoch 1483;i f vor
l489i i: 0Sbh l483’*vflfÄ.«wrft> A'M I
2. Heinrich,
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137
,3. Claas, (Sohn v. Frito II. 3.) belohnt 1493 u. 1497, lebt
noch 1514, f vor 1523, Term. Katharina von Schönebeck.
4. Achim, (Sohn v. Fritz II. 3.) belehnt 1493 n. 1497,
f vor 1514. ^ —
IV. öon^raliipn.
1. Hans, (Sohn v. Busse III. 1:) wird 1489 mit Fritz ^gleich-
zeitig belehnt, sonst nicht weiter genannt.
Söhne von Clans III. 3. : /
2. Friedrich auf Schwante und Wansdorf , belehnt 1523 u.
1536, f vor 1540, verm. mit Kathärinä f von ' Bdfedow,
f 1576, den 11. October. - * ' ' ■'*
3. Erasmus auf Perg in Oestreich ob der Ens, geht 1513
nach Oestreich, f vör 15t2, verm! dort mit Magdalena Per-
germ Aitf Perg, Herrin der Herischaft Perg. J
4. Georg, 1523 mit' seinen BHldern belehnt, lebt noch 1536 1
(war ganz cdntrakt, wohnte erst in Wansdorf, später in
Schwante). '
Verheirathetc Fräuleins» ; i
1. Die Grossmutter mütterlicher Seite des um 1624 ver-
storbenen Asmus ! von ; Bredo w auf Bredow und Sch wane-
hepk yar Fr. von Trestow, geh. von Redern; sie kann
eine Tochter Friedrichs (IV. 2.) gewosen sein, oder auch
schon eine Schwester desselben:
2. Anna v. Redern, vermählt mit Joachim v. Hacke auf Kl.-
Machnow, 2. 1 Urgrossmatter väterlicher Seite des Joachim
~ Leopold v. Bredow auf BrcdöW und* ßcbwanebedk, f 9.
12. 1679, kann eine Schwester Friedrichs gewesen sein.
Sie ist auch Urgtossrmttter r^onl Sabine v. Hacke a. d.
Machnow, verm. mit Detleff Burchard v. Winterfeld auf
Kerberg u. Neuendörf/ Öomthui* z.. Werben, + 1666.
Nach einer Ndtiz des Herrn G. R^-Diriekt. . v, , .Ledebur
ist .Anna v. Redelrn, bereits , den 10: Juni 1:541 gestorben,
. - ^ ist also wohl eine Schwester von Friedrich, kann aber
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138
auch eine Tochter v. Busse (III. Generation) sein. Joachim .
y. Hacke, f 1550.
V. Generation.
Söhne von Friedrieh IV. 2.
1. Claus auf Schwante und Wansdorf; war 1540 in Spandau
auf der Schule, f 1571 Sonntag vor Invocavit, verm
(Ehestiftg. conf. 1567) mit Catharina v. Kalenberg.
2. Hans 1
3. Christoph, (starken vor 1571 in den Niederlanden, Oest-
4. Heinrich, l reich, Ungarn.
5. Caspar, )
Söhne von Erasmus IV, 3.
6. Hans auf Perg f 1575, verm. mit Dorothea von Stainach.
7. Georg, seit 1572 auf Schwante und Wansdorf, geb. 1550,
f 12. 10. 1611 in Schwante, verm. a) 1572 mit Mechtild
v. d. Groben a. d. G. Dabergotz, f 1591 in Schwante;
b) 1593 mit Catharina von Priegnitz a. d. H. Fincken,
+ 1610 in Schwante.
Verhei rathete Fräuleins:
Töchter von Erasmus auf Perg. Schwestern von 6 und 7 :
1. Regina, f vor 1591, verm. 15. 6. 1559 mit Sebastian v.
Oedt auf Getzendorf, f 18. 12. 1585. .
2. Rosina, verm. 1560 mit Eustach Höritzer auf Steinbach.
3. Katharina, verm. mit Christoph v. Artstetten zu Wartberg.
VL Generation.
Sohn von Hans V. 6.
1. Erasmus, kaiserl. Rath u. Landrath, 1628 Verordnetor des
Ritterstandes auf Perg, f 15. 1. 1686, verm. 14. 2.
1599 mit Anna Marie von Tättenbacb, geb. 1578, fl614.
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139
Söhne von Georg V. 7.
1. Ehe.
2. Hans, 1606 Comtur zu Werben. 1617 auf Wansdorf
+ 2. 12. 1620, verm. 11. 11. 1610 mit Katharina von
Rammin a. d. H. Morin i. d. Neumark.
3. Clans. Erzieher und Hofmarschall des Churfürsten Georg
Wilhelm. 1617 auf Schwante, 1626 auf Lungen,
f 19. 5. 1633, verm. 16. 3. 1613 mit Judith von Oppen
a. d. H. Schlalacb, + 1632.
4. Jürgen, + 1606 am Hofe zu Darmstadt.
5. Liborius, geh. 1590, f 19. 3. 1618.
2. Ehe.
6. Adam, seit 1629 auf Wansdorf, f vor 1835, verm.
mit Margarethe v. d. Marwitz (als Wittere vermählt mit
Oberst von Wallenrodt).
7. Philipp, f 1635.
Verheirathete Fräuleins:
Tochter von Hans V. 6.
1. Magdalena,' verm. mit Sebastian Hofmann, Freiherr zu Grien-
bichol u. Strechau.
Töchter von Georg V. 7.
1. Ehe.
2. Margaretha, f 13. 2. 1603, verm. 1600 mit Henrich von
Esebeck auf Salze, Hzgl Braunschweig-Llincburg.kammer-
herr, geh. 1560.
3. Katharina, verm. a) .1606 mit Dietrich von Loben auf
Wustrau, + 12. 2. 1617: b) 24. 2. 1622 mit Kersten
v. Fabian auf Gartow.
4. Barbara, verm. 4. 12.' 1610 mit Alexander v. d. Osten
auf Scbildberg.
5. Elisabeth, f 18. 9. 1619, verm. 21. 2. 1619 mit Henning
v. Fabian auf Gartow.
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140
• 2. Ehe. '
6. Anna, verm. 6. 12. 1614 mit Hans Jürgen v. Kalenbergs
auf R&ngehsdorf. ■' • 1
i. Marie, geb. 1595 (?) f 23. 10. 1648, verm. 13. 9. 1628
mit Joachim v. d. Marwitz auf Stennewitz, Oberst nnd
Amtshauptmann zu Driesen, geb. 7. l2. 1603, f ll.’ 5'.
1662.'
VH. Generation.
. i > 1 ; il' ,V ; • . . , ' . ‘ 1 t. -
Sftfcae von Erasmus VI. L
1. Hans Ortolph, f ohne De$cendcnz.
% Christoph, f ohnQ Desceodenz. f j a,
3i EhrenreiCh Wolff Dietrich auf Perg, Freiherr u. Grat
Kais. Rath und Landrath, 1640 Verordnter des
Ritterstandes, Passauischer Rath, Lehnprobst und Pfleget
der Herrschaft Ebelsperg, 1646 Freiherr, 4. 8. 1669
Graf, f 1696, verm. mit Genoveva Schad v. Mittel-
Biberach.
) ■ ■ ’ r * <
Sfthi« vor Claus VI. 3.
4. Johann Sigmund', geb. 1614 od. 15 , lebt noch 1633,
f ’ bald darauf nach de^a Tode das Vaters (1633).
5. George Wilhelm auf Schwante und Langen, seit
1660 auf Wansdorf, geb. 6. 1618, f 7« 10.' 1665}
verm. a) 29. 6. 1642 mit Dorothea Branä v. Lindau &.
“.ct'fl. Wiesenbürg, f 8. 10. 1659; b) 16. 10. 1662 mit
. Anna Elisabeth von Barstorff a. d. H. Radensieben (als
: Wittwe verm. 1677 mit Otto Ludwig v.d.Grßben,
fl687> -••••'
Sohn ven AfUm Yl. 6. .i. >
6. George Philipp auf Wansdorf, Capt.-Lieutt. im Wal-
lenrodt'scben Regiment, (1644 noch unmündig), f 7. 3.
1660.
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141
Yerhcirathcte Fräulein^:
Tochter von Erasnms VI. 1
1. Sophie Elisabeth, -Terra, mit Adam Eusebius He*r von
Hoyos.
Töchter von Claus VL 3.
2. Anne Marie, gob. 1. 8. 1616, f 167&*.: verm. 1641 mit
Georg v. d. Marwitz auf Dölzig, Kfstl. Brandb. Oberst,
... f 1678. ' O
3. Juliane Charlotte, geb. 6, 3. 1624, verm. 1644 mit Wolf
Christoph v. Falkenberg auf Veblefaoz f (bis 1651), Obst.-
Wachtmeietor.
VIII. Generation.
Söhne des Grafen Dietrich VII. 3.
1. Johann Ignatius, Graf zum Perg, Oberst des Palvischen
Regiments. (1689 Oberst-Lieut. im Rgt. Hannover. Theatr. f
Europ. XIII. S. 649 ), verm. mit Gräfin Maria Elisabeth
von Zierötin. * .
2. Franz Antonius, Graf zum Perg, geb. 1658, + 13. 3.
1718, vorm, a) 18. 4. 1088 [?) Maria Theresia Freiin
von Oedt, geb. 1674, f 16. 7. 1707. b) 1709 Eleonore
Spindler v. Hofegg. c) (viell.) 1717 Eleonore Sophie v.
Gabeikoven. !
Söhne von George Wilhelm VII. 3.
1. Ehe
3. Nicolaus Friedrich, geb. 1643, f 4. 2,4661.
4. George Otto auf Schwante, geb. 16. 1. 1648, f 17.
3. 1676 in Landin.
5. Bephtts Friedrich, geb. 12. 1. 1649, f 15.' 4: 1664* " :
6. Sigmund Wilhelm auf Schwante, seit 1697 Mitbesitzer
auf Beetz, seit 1698 Mitbesitzer auf Langen, geb. (?)
1651, f 8. 7. 1714, verm. a) 6. 4. 1082 mit Elisabeth
v. Düringshofen a. d. H. Nieder Landin, f 25. 4. 1700,
b) 6. 12 1702 mit Catharina Victoria v. RaAdow a/d.
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142
H. Zabakuk, f 28. November 1710, c), 17. 11. 1711 mit
Ehrengard Tugendreich v. Randow a. d. H. Zabakuk.
(Schwester d. 2. Frau).
7. Johann Ulrich, Dänischer Capitain, geb. 4i H. 1853, f
6. 1. 1678 in Glückstadt
8. Erasmus Dietrich, geb. 13. 11. 1654, kehrt 1680 nicht
aus dem Kriege zurück.
9. Conrad Melchior, geb. 5. 6. 1658, f 22. 7. 1650.
2, Ehe.
10. Clans Dietrich aufLangen, Major im Rgt. d. Gern*. Lt.
v. Brand, geb. 18. 9. 1663. + 28. 7, 1608, verm. 21. 2.
1692 mit Maria Florentine v. Hacke a. d. H. Berge, f
1725 zu Ruppin, den 13. Dccbr. in Langen beigesetzt
11. George Wilhelm auf Wansdorf, seit. 1698 auf Lan-
gen, Antheil Beetz seit 1697, geb. 21. 12. 1664, f 21.
3. 1711, verm. a) 1684 (?) mit Christine Maria von
„ Hacke a. d, H. Rangonsdorf, b) 1688 mit Ijse Mar-
. garethe v. Hacke a. d. H. Berge, geb. 21. 2. 1669, f
19. 2. 1739.
12. Hans Sigmund auf Loyden (seit 1695) u. Pi ! wen in
Ostprcussen, geb. 30. 1. 1666, f 1738, verm. (vor 1695)
mit Anna Elisabeth von Auer.
Vermählte F rSu l®* n8 3er VIII. Generation:
Tochter von Graf Dietrich VII. 3.
1. Maria Francisco, f 1698, verm. mit Johann Schmid von
Ebrenfeld, Kaiserl. General-Feld-Wachtmeister.
Töchter von Georg Wilhelm VII. 6.
1. Ehe.
2. Judith Lucretia, geb. 1644, verm. 25 S. p, Tri.nt ,1687
mit Hans Christoph Heinrich von Treskow auf ;
gewes. Kgl. Dänischer Obst-Lieut.
3. Adelheid Marie, geb. 1645, verm. im October 1666 mit
Wilhelm v. Düringshofen auf Landin.
4. Charlotte Hedwig, geb. 11. 10. 1652, f 6. 2.1700, verm.
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143
den 21. Novbr. 1677 mit Cuoo Heinrich von Hünicke
auf Eichstedt.
5. Clarina Lucia, geb, 1. 3, 1657, + 170 (?) zu Zützen in d.
Ucker Mk., verm. 20. 4. 1679 mit Hans Liborius von
Bredow, Hauptmann, geb. 4. 9. 1645, f 1693, beerdigt
d. 3. Mai z. Pinnow in d. Uckermark.
IX. Generation.
►
Söhne des Grafen Johann Ignatius VIII. 1.
1. Johann Bernhard, 1698 erwachsen; f ohne Descendenz.
2. Franz Cprl, 1698 erwachsen; f ohne Descendenz.
3. Joseph Antonius, Graf von Perg, geb. 1683 od. 84, f
16. 6. 1730, verm. a) Maria Antonie von Schuburz, f
1710, b) Franziska Josepba Partoteski von Partodei, f7.
6. 1727, c) Anna Maria Freiin v. Minkwitzburg.
4. und 5. 2 Sühne v. Franz Anton VIII. 2. starben jung
vor 1698.
Söhne von Sigmund Wilhelm VIII. 6.
6. Jürgen Wilhelm, geb. 30. 4. 1686, f 28. 5. 1698.
7. Hans Ludwig, Hauptmann, auf Görlsdorf seit 1720,
geb. 1687 od. 88, + 13. 4. 1725 in Görlsdorf, verm. mit
Margarethe von Randow.
8. Sigmund Friedrich, auf Wolterschlage, seit 1727
auf Görlsdorf, geb. Pfingsten 1690, f 1. 5. 1750,
verm. a) mk Katharina Sophie v. Bande w, geb. 4. 12.
1694, f 23. 8i 1727 Wolterschlage; 21. 10, 1728 mit
Charlotte Louise Justine de Legret.
9. Otto Philipp, geb. 1693, f vor d. Vater.
10. Erasmus Wilhelm, auf Schwante, Wolterschlage
Königsmark, Görlsdorf etc. geb. 27. 12. 1695, +
8. 4. 1766, verm. 16. 11. 1716 mit Katharina Elisabeth
y. Bredow a. d. H. Senzke, geb. 11. 4. 1696, + 18. 5.
1765.
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144
11. Georg Otto, geb. Charfreitag den 9. : April 1700, + 10.
2.1701.
12. Otto Rudolph auf Langen,- geb. 25'. 12. 1685, j* 5.
' 7. 1731, verm. 28. 9. 1713 mit Katharina Maria von
ßredow a: d. H. Senzke. (Schwester der Frau v. No. 10),
geb. 14. 11. 1687.
13. Clans Friedrich, auf Königsmark, liach dem Tode
seines Bruders anf Langen', das .er 1737 an G. v. d.
Hagen verkauft, geb. 31. 1. 1702, f 22. 7. 1737 in Die-
dersdorf, verm. 13. 6. 1727 mit Judith Elisabeth v. Tres-
ckow a. d. H. Bukow, f 20. 4. 1776.
14. Joachim Wilhelm auf Wansdorf, geh. 31. 7. 1706,
t 13. 7. 1751, verm. a) 19. 8. 1727 mit felisabeth Tu-
gendreich v. d. Hagen a. d. H. Stölln, 6; 12. 1731»
b) 4. 2. 1733 mit Maria Sibylla v, Erxleben a. d. H.
7 Selbelang, geb. 26. 3. 1705 f 28. 3. 1775.
Sohn von Hans Sigmnnd VIII. 12.
15. Wilhelm Ludwig, Major a. D. (diente 20 J. im Dg.-R.
v. Katte) auf Loyden und Pilwen , geb. 1702, f 3. 9.
1781, (die Güter kommen an eine Familie von Below).
(
Verheirathete Fräuleins.
Tochter von Graf Ignatius VIII: 1.
X. Francisca, verm. (nach 1698) mit Joseph Antonius Gf. v.
Aham zu Neuhauss. '
Tochter von Glans Dietrich. Langen. VIII. 10.
2. Margarethe Elisabeth, geb. 1693— 97, f 1773 in Rathnow,
verm. mit Friedrich Carl von Möllendorf, General-Lt.
auf Hohen Göhren, f 1747 . . . * r * ‘
Töchter von Georg Wilhelm. Wansdorf VIII. 4L
3. Maria Louise, geb. , f 1746, verm. 25. 7. 1725 mit
• Sigmund Ludwig v. d. Marwitz auf Heideno, f 17. 11.
1755.
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145
,4. Margarethe Churlotte, geb. , -fr , yerrn. mit .Hans
Joachim v. d. Marwitz auf Diedersdorf (Bruder des unter
. 3 genannten), geb. 1688, f 1754.
X. Generation-
Söhne Von Gf. Joseph Antonius IX. 3.
1. Ehe.
-1. Graf Bernhard Franz Anton, geb. 1710, f 1743 als Letzter
des Geschlechts in Oesterreich.
7 ‘ 3. Ehe.
2, Maria Rudolf Joseph Johann Nepomuck Valentin , geb. 6.
6. 1729, f in: der Wiege. '
Sohn von Sigmund Friedrich 2 . Ehe IX. 8.
3. Wilhelm Bevnd Friedrich Christoph,: geh- 12. 3. 1748, +
14. 4. 1748.
i :* • : ■ :
. . Söhne vqn Erasmus Wilhelm. Schwante. IX- 10.
. ' ‘ ‘ .i» ‘ -
4. Sigmund Ehrenreich auf Görlsdorf, Qbermarschalf etc.,
Staffelde, Königsbrück etc , 14. 1« 1757 in den Grafen-
stand erhoben, 6., 9. 1719 getauft, f 1. 9. 1789, j verm.
.1749 mit Maria Johanna d’Horguelin, geb« 18. 1^ 1727,
■ !• 1788.;- . ; ' .
J5 e fimanuel Ludwig^ Friedrich, Kamn^erherr bei der Königin
, Wittwe, 9. 9. 172^ getauft, f 14. 2, 1758.
6. Matthias Friedrich Wilhelm auf Schwante u. ‘Wolter-
schlag dy g«b. 23. 8. 1725, f >22. ,9a 179A
- ?. . Erasmus Friedrich •_ auf K t> n i g s m a$k n .»& j g« -
.v Domherr au Hfdbcrstadt, Qomtur des Johapniter-
.c-yj .Ordens* :g$l>. 22 t 4. 1728, f;28. .11,, $797..; ;
Söhne von Clans Frledi'lch. Langen. fX. 13. '
8. Carl-^ndtägf lgä>. 1i8j'&7f73aifc<8. jÄj 1S62». jLieutenant
4 . T Tbeiöct agt.dy^n. von
.hio - 1 jS6hweinit».7 1 .Vf I ,„iuv ::>•/! . * j.
.TG- Seohg, Adbrechtu ; gehgsll..®. 1784,nlob1? wh; 174)3 aber
nicht mehr 1754. - >> . 7 : ;; ; - >
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146
10. George Wilhelm Christof auf Barsikow, (das erkauft
und verkauft), geb. 1. 12. 1731, + 20. 11. 1779, verm.
(vor 1766) mit Antoniette Friederike von Lösch brand,
+ 30. 11. 1770 in Barsikow.
11. Ebrenreich Hans Jürgen, geb. 6. 11. 1733, f 6. 1. 1734.
12. Ebrenreich Sigmund Christoph auf Wansdorf, Beetz
u. Lipde, Landrath des Glin Löwenberger Kreises, geb.
14. 10. 1735, f 27. 1. 1807, verm. a) 30. 6. 1758 mit
Charlotte v. d. Hagen a. d. H. Stölln, geb. 23. 4. 1727
+ 12. 11. 1761; b) 22. 4. 1762 mit Antoinette Baroness
v. Hünecke a. d. H. Mötlitz, geb. 6. 1. 1743, f 14. 1. 1771.
c) 1771 Ottilie v. d. Hagen a. d. H. Gnevikow, geb. 13.
I. 1741, f 13. 4. 1777; d) 1. 8. 1777 Louise v. Weltzia .
a. d. H. Finkenberg, geb. 11 1. 1749, + 30. 5. 1826.
V erheiratheto Fräuleins.
Töchter von Erasmus Wilhelm. Schwante. II. 10.
1. Marie Elisabeth, geb. 1718 (lebt noch 1766), verm. 6. 7.
1736 mit Ernst Ludwig v. d. GrÖben auf Löwenbruch,
Damsdorf ünd Ludwigsdorf, geb. 1703, + 1773, Ge-
heimer Finanzrath, Präsideut der Churmärkischen Kammer,
Landrath d. Teltower Krss.. nahm 1763 d. Abschied.
2. Dorothea Wilhelmine, geb. 11. 9. 1723, + 10. 12. 1753,
verm. 13. 2. 47 mit Johann Victor von Pbuel, Rittmstr.
im Kür.-Rgt. Pz. v. Preussen, Erbherr auf Cremmen,
Tochter von Otto BniOlpli. Langen. 11.12.
8. Christine Marie, geb. 14. 8. 1720, verth. 1740 [?] (der
älteste Sohn geb. 19. 5. 1741) mit Matthias Reimar v.
Kleist auf Zeblm (Hmterpommern), Hauptmann , geb.
1703 ZarOeckow. + vor 1757.
Tochter von Joachim. Wansdorf. IX. 14. 2< Ehe.
4. Anna Catharina Sophie Elisaheth , geb. 29. 8. 1737, f-
II. 4. 1804 (Pessin), verm. 13. 10. 1760 mit Albrecht,
Reinhard Friedrich v. d. Hagen auf 'Stöilb, geb. 30. 8.
1727 + 10. 3. 1799
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147
XI. Generation.
Söhne von Graf Sigmnd Ehrenreich X. 4.
1. Graf Wilhelm Jacob auf Schwante, G örls d orf etc.
Königl. Preu«s. Hofmarschall , geb. 2. 1. 1750, f 6. 9.
1816, verm. a) mit Frl. Albertine Magdalene Eleonore y.
Zielen (geschieden 4, 10. 1787) ». d. H. Wutrtrau* b) 25.
8. 1794 mit Dorothea Wilbelmine Florine von Otterstedt,
geb. 9. 10. 1772, f 12. 5. 1842.
2. Gf. Sigmund Ehrenreich, Kgl. Preuss. Gesandter in London,
lebte später in Paris, Herr auf Königsbrück, (das er ver-
kauft), in seinen letzten Lebensjahren in Weimar , geb.
1763, f 7. 4. 1841, verm. a) mit Gräfin Montpeaat, b)
18. 8, 1831 mit Alexandra Pauline Freiin von Pahlen,
f 13. 10. 1846.
%
Söhne von Ehrenreich. Wansdorf. X. 12.
1. Ehe.
3. Erasmus Wilhelm Ludwig Friedrich, Lieutt. im Rgt
Gendarmes, geb, 18. 10. 1761, f 16. 12. 1783 (an d.
Pocken).
2. Ehe.
4. Joachim Wilhelm David Sigmund, Maj* a. D. auf Beetz
und Linde, geb. 2. 5. 1765, + 7. 2; 1832, Verm. 14.
12. 1808 mit Charlotte Baroness zu Putlitz a. d. H. Wolfe-
hagen, geb. 16. 8. 1785, f 25. 2. 1870.
5. Ehrenreich dar! Heinrich Ludwig, g6b. 12. 9. 1769, +
6. 4. 1770.
• 6, Ehe, , .
6. August Wilhelm Christian Ludwig, geh. 1. 8. 1774, f
8. 4. 1777.
4. Ehe.
7. Georg Wilhelm Alexander Ernst, Hauptmann im 24. Inf.-
Hgf., 'geb. Id. 1782, f 2. 3. 1820 in Königsberg i.
Neumark , Verm. 19. 2. 18Ö9 mit "Wilhelmitie v. Löben,
geb. 12. 10. 1769, f 5. 7. 1844.
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- 148
8. Ehrenreich Wilhelm Albrecht Johann, Lieut. im Königs-
Ilgt., geb. 24. 5.'1783, t' U. 4: 1805.
9. Carl Ludwig Wilhelm Gustav auf Wansdorf (seit 1813),
Maj. 'a. D., geb.' 1. 9- 1784, f 24. 8.’ 1858, verm. a)27.
j 10. 1816 Charlotte von Gurctaky, gelb- JÜ6.'.l. 1793, f
21. 8.7 1885, b) 19., 1. 1839 Elfriede v. Hugo, geb. 8.
7, 1806. V- . V
10. August Wilhelm Christoph Heinrich auf Wansdorf,
j Lt; a; -D„ gob. 9., 6. 1787, f 1, 9.. 1813.: :
, M , , , Vorheira,tbote .Fräuleins.
Tftthter von Ebrenirtth. Wansdorf- II. 8.
' 1.’ Friederike Antoinette Christiane Elisabeth, gcb. 28. 5.
1764, ‘ j- 5. 8. 1885, vorm. 24. 11 1782 mit Gottlieb
a " : Gahfe Edler Herr zu PütHtz, geb: 22. 1. 1741, + 29. 1.
1806 auf Wolfshagen. :
2. Gottliebe Caroline Juliane Charlotte, geb. 1766, f 11.2.
1800, verm. 17. 2. 1791 mit Carl v Guretzky-Cornitz,
geb. 19. 5. 1743, f 16. 4. 1827, Maj. a. D.
3. Mariä Leopoldine Auguste ißliäabeth , l 1 geb. 14. 8; 1772,
■" -j- 3 i # io. 1860, verm. 12. 7. 1802 'mit Friedrich v. d.
Hagen, geb. 10. 12. 1.767 ? f 14. 10. 1806 bei Jena,
. ßtabs-Cpt. im .Rgt. Pz. 1 ' Ferdinand. , r
4. Jpbanne Charlotte "Louise Sopiiel. geb.' 25. T . ' i778, , ; |- 23.
: -11, 1857, v crn? 21. 6. 1807 mit Hans v. Rfbbeck , geb.
22. 6. i774‘t 2,' 7.-1838' 'auf Seegefeld; Horst. *
.5,
frankfurter - Student - Francfort, Allemagne
28/04/2020 - 418474
Posté Le : 28/04/2020
Posté par : frankfurter